E-Mail-Postfach: Auch gut gemeinte Online-Umfragen könnten leicht als Spam missver- standen werden. nein sagen können RECHTSTIPP Um die Kundenzufriedenheit zu testen, bedienen sich Un-
ternehmen ganz gerne der Online-Umfrage. Doch einiges muss beachtet werden, um nicht als Spammer rechtliche Probleme zu bekommen. Von Mag. Arno Cichocki und Dr. Herwig Hauenschild Sie sollten auch in guten Zeiten Zufriedenheitsumfrage. Um eine Elektronische Umfrage. Als zeitge- Bevor Sie jedoch den Start-
ternehmerisches Glück von ternehmen zu schaffen, benötigen gewendetes Verfahren bietet sich oder Ihre Mailinglisten einem
zufriedenen Kunden abhängt, Sie das unmittelbare Feedback die Zufriedenheitsumfrage auf Dritten überreichen, sollten Sie deren Vertrauen und Wertschät-
zung Sie sich auf längere Sicht bungen könnten als lästig und den können unter ihren E-Mail-
bewahren sollten. Der Aufwand aufdringlich empfunden werden. Adressen, die in den bisherigen E-Mail-Adressen, überhaupt für dafür ist recht hoch – inhaltliche Hat Ihr Unternehmen eine gewisse Korrespondenzen mit Ihrem Un-
Größe erreicht, ist es auch nicht ternehmen verwendet wurden, einer solchen Umfrage verwen-
auftritt allein reichen längst nicht mehr so leicht, zu einem trans-
zur Teilnahme an der Umfrage den dürfen. Und ist es zulässig,
mehr aus – er macht sich aber parenten Ergebnis zu kommen. eingeladen werden. Die Einla-
bezahlt: Wer nachhaltig erfolgreich Sie könnten die Einschätzung dungen können entweder vom zur Versendung herauszuge-sein möchte, wird sich auch um Ihrer Vertriebsmannschaft einho-
len, allerdings werden diese meist Mitarbeiters oder von einem ex-
nelles Beziehungsmarketing zu nur zufriedene Kundenkontakte ternen Umfrageinstitut an die Kehrseite Spam. Sie müssen davon seinen Kunden kümmern.
tagtäglich alle paar Minuten – mit dem Verkauf oder einer rungen des DSG 2000 sind na-
Ping! – über eine Nachricht der Dienstleistung an seine Kunden turgemäß noch sperriger – und lässig. Voraussetzung ist ledig-Nigeria-Connection oder von erhalten hat,
damit noch weniger bekannt – als lich, dass der Dienstleister „aus-
tronischen Postkasten ärgern. bung für eigene oder ähnliche
Auch Ihre freundlich gemeinte Produkte oder Dienstleistungen dendaten, die für die Vertragser-
c) der Kunde klar und deutlich falls ermittelt und für die Dienstleister die „hiefür notwen-
men, könnte als „unerbetene die Möglichkeit erhalten hat, Vertragserfüllung benützt werden digen Vereinbarungen“ zu treffen Nachricht“ im Sinn des Telekom-
munikationsgesetzes (TKG 2003: nischen Kontaktinformation kos-
ßende Unternehmen nach seinem durch Einholung der erforder-
unzulässige Massensendung, tenfrei und problemlos abzuleh-
Gesellschaftsvertrag oder seiner lichen Informationen über die
„Spamming“) aufgefasst werden. nen, und
Gewerbeberechtigung berechtigt vom Dienstleister tatsächlich
d) der Kunde die Zusendung ist, einen solchen Vertrag abzu-
hen, müssen folgende Punkte nicht von vornherein abgelehnt schließen und zu erfüllen. Eine zeugen. Eine gesonderte Zustim-befolgt werden:
hat, insbesondere nicht in die so Zustimmung des Kunden ist da-
Die Zusendung von E-Mails genannte „Robinson-Liste“ ein-
ohne vorherige Einwilligung des getragen ist. Nähere Informati-
Empfängers ist unzulässig, wenn onen, wie diese Liste überprüft der Kunden, die zum Zweck der die Zusendung zu Zwecken der werden kann, sind unter http://
Entscheidungsfreiheit für den Kun-
Direktwerbung erfolgt oder wenn www.rtr.at/de/tk/NutzenECG den, ohne Zustimmung des Kun-
den. Es wäre auf jeden Fall darauf
den nicht auch für Zwecke des zu achten, dass den Kunden in
Bei einem Verstoß drohen Marketings verwendet werden. den E-Mails die Möglichkeit
Diese Zustimmung müsste im eingeräumt wird, weitere der-
Wesentlichen eine ohne Zwang artige Nachrichten abzubestel-
abgegebene Willenserklärung len, also mal nein sagen zu
des Betroffenen sein, mit der können. Weiters müsste vor der
Datenschutzrecht. Darüber hinaus dieser in Kenntnis der Sachlage Versendung der Einladungen die
müssen die Bestimmungen des für den konkreten Fall in die Liste der RTR-GmbH überprüft
den umfassen. Eine vorherige Datenschutzgesetzes (DSG 2000) Verwendung seiner Daten ein-
Zustimmung der Kunden wäre beachtet werden: Das DSG 2000 willigt.
nur dann nicht notwendig, schützt Daten natürlicher Per-
Ist eine Datenverwendung denheitsumfrage ausgenommen
nengemeinschaften, es ist daher lassung der Daten an ein Unter-
auch auf Daten von Unternehmen nehmen, das etwa die Versendung auch für Marketingzwecke ver-
genden Fall – im Zusammenhang anzuwenden. Die Formulie-
der E-Mails übernimmt, einen wendet werden dürfen.
Die Autoren Hurricane warning – PROMOTION fibre, climate and media change Mag. Arno Cichocki 18.–20. Mai 2008, Grand Hotel Oslo, Norwegen ist Rechtsanwalt und
PRIMA bietet eine europaweit einzigartige Info-Plattform für Strategen und Marketingfachleute der gesamten Wertschöpfungskette Papier. Im Mittelpunkt der 39. Jahreskonferenz stehen die aktuellen Herausforde-rungen: Energie, Faserversorgung, Umwelt und die dramatisch verän-derte Medienlandschaft. Experten aus Industrie, Banken, Medienwe-
Dr. Herwig Hauenschild
sen, Universitäten und Beratungsunternehmen gehen der Frage nach,
Rechtsanwalt
wie vor diesem Hintergrund Unternehmen erfolgreich bestehen kön-
bei KWR Karasek
nen. 4c ist österreichischer Medienpartner der hochkarätig besetzten
Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH in Wien www.kwr.at www.prima-papernetwork.org
Nº 136, segunda-feira, 20 de julho de 2009 AVISO DE REVOGAÇÃO 2.5 Para concorrer a uma das vagas reservadas a deficientes, PREGÃO ELETRÔNICO No- 184/2009 1.1 O concurso público é regido por este edital e executadopela Comissão de Concurso do Tribunal Regional Federal da 1a Re-2.5.1 No ato da inscrição preliminar, declarar-se portador deFica revogada a licitação supracitada,
MATERIAL SAFETY DATA SHEET 1. IDENTIFICATION OF THE SUBSTANCE/MIXTURE AND OF THE COMPANY/UNDERTAKING Product name(s) Recommended uses and restrictions Raw, commingled bovine milk must be used. 24 hour Emergency Phone # CHEMTREC 1-800-424-9300 2. HAZARDS IDENTIFICATION According to Regulation (EC) No1272/2008 SNAP Device This substance is not classified as dangero