Gesundheitsamt

Hygienemaßnahmen bei Vorkommen von MRSA in
Altenheimen

MRSA = Multi-Resistente Staphylococcus aureus. Es gibt gesunde MRSA-Träger
sowohl bei den Heimbewohnern wie auch beim Personal. Das Personal und die
behandelnden Ärzte müssen über MRSA informiert sein. Nur eingewiesenes,
informiertes Personal soll MRSA-positive Bewohner/Patienten betreuen.
Informationspflicht über MRSA-Träger

Patienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus sind den behandelnden Ärzten
nachfol-gender Einrichtung bzw. dem Hausarzt als solche mitzuteilen; von den
Ärzten sind die entsprechenden Massnahmen zu veranlassen.
Wenn Heimbewohner, die MRSA-Träger sind, in ein Krankenhaus eingewiesen
werden, sind die behandelnden Ärzte des Krankenhauses zu informieren.
Rettungs- und Krankentransportdienste sind darüber zu unterrichten, dass ein Infek-
tionstransport stattfinden muß.
Besucher und heimfremdes Personal müssen gegebenenfalls auf die notwendigen
Hygienemaßnahmen beim Umgang mit MRSA-infizierten Heimbewohnern
hingewiesen werden.
MRSA im Pflegeheim – Infektionsgefahr

Grundsätzlich ist eine Isolierung von MRSA-Trägern in Altenpflegeheimen, anders
als im Krankenhaus, weder notwendig noch erwünscht. Bei der Beurteilung der
Infektionsgefahr, die von einem MRSA-positiven Patienten sowohl für andere
Heimbewohner als auch für das Personal ausgeht, unterscheiden wir im
wesentlichen zwei Gruppen
1. MRSA wird im Wundabstrich, als Ursache für einen Harnwegsinfekt, als Darmkeim oder ähnliches gefunden. Bei dieser Gruppe ist eine Übertragung nur während der Pflegemaßnahmen zu befürchten. Eine generelle Isolierung dieser Personen ist daher nicht notwendig. 2. MRSA wird im Nasen-Rachenabstrich nachgewiesen. Dieser Personenkreis kann durch Husten, Niesen, Sprechen usw. und über die Hände MRSA in Pflegeeinrichtungen unkontrolliert verbreiten. Eine Sanierung dieses Personenkreises sollte daher angestrebt werden. MRSA-besiedelte Heimbewohner mit offenen Wunden, bei denen keine invasive Massnahmen durchgeführt werden müssen, können ein Zimmer mit anderen Bewohnern teilen, wenn diese keine offenen Wunden und wenn hier keine invasiven Massnahmen notwendig sind. Vorraussetzung ist, dass bei den MRSA-Trägern diese Wunden hygienisch einwandfrei abgedeckt sind. Eine Teilnahme am Gemeinschaftsleben dieses Personenkreises ist ohne Einschränkungen möglich. Heimbewohner sollten angeleitet werden, sich gründlich die Hände zu waschen, insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettengang, sowie regelmäßig zu duschen bzw. zu baden. Isolierung von MRSA-Trägern

MRSA-positive Heimbewohner, die
Katheter-, Sonden-, Tracheostomaträger sind, eine schwere Atemwegsinfektion haben sollten in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Eine eigene Nasszelle ist nicht nötig, aber von Vorteil. Alle Einrichtungsgegenstände sollen gut desinfizierbar sein. Ist eine Einzelzimmerunterbringung nicht möglich, dürfen sie nicht ein Zimmer teilen mit Heimbewohnern, die für MRSA besonders ansteckungsgefährdet sind. Dies sind kranke Menschen mit: Decubiti, Ulcera, Operations- und andere Wunden bestehenden Atemwegsinfektionen Katheter-, Sonden-, Tracheostomaträger
Ein Zusammenlegen mehrerer MRSA-Träger ist möglich.
Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur im Zimmer durchgeführt werden, möglichst
nachdem alle anderen Mitbewohner/Patienten versorgt wurden. Mobile Bewohner
können am Gemeinschaftsleben teilnehmen, wenn Hautläsionen/offene Wunden
verbunden und abgedeckt sind. Die Harnableitung muss über geschlossene
Systeme erfolgen.
Auch Heimbewohner, bei denen eine Sanierung begonnen wurde, sollten für die
Dauer dieser Maßnahme und bis die negativen Abstrichergebnisse vorliegen, in
einem Einzelzimmer untergebracht werden. Es soll damit verhindert werden, dass
dieser Personenkreis während der Behandlung zum einen die Keime unkontrolliert
verbreitet und zum anderen sich selbst re-infiziert und somit den Sanierungsversuch
ungewollt verhindert.
Therapie/Sanierung von Heimbewohnern mit MRSA

Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung mit Nasensalbe soll
nach genauer Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu Ende
geführt werden.
Sanierungsmassnahmen (5-tägiger Sanierungszyklus mit Mupirocin-Nasensalbe
[Turixin ], Mundspülungen mit einem Rachendesinfizienz und Körperwäsche mit
antiseptischer Seife) sind nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt in Hinblick
auf eine spätere Kranken-hauseinweisung und die Verbreitungsgefahr im Heim
empfehlenswert. Es wird empfohlen, diese Heimbewohner für den Zeitraum der
Sanierung in einem Einzelzimmer unterzubringen.
Allgemeine Hygienemassnahmen

Alle Mitarbeiter müssen sich strikt an die Grundregeln der Hygiene halten.
Händewaschen und Händedesinfektion sind die wichtigsten Massnahmen.
Eine hygienische Händedesinfektion ist unbedingt vor und nach jeder Tätigkeit mit
engem körperlichen Kontakt und unbedingt nach Kontakt mit bekannten MRSA-
Trägern, nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten, Ausscheidungen und
nach dem Ausziehen von Einmalhandschuhen sowie vor dem Verlassen des
Zimmers durchzuführen.
Spezielle Hygienemaßnahmen bei isolierten MRSA-Trägern
Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und
Kathetern bzw. Sonden anzulegen. Sie werden danach sofort – vor weiteren
Tätigkeiten im Zimmer – ausgezogen und entsorgt, anschließend ist eine
hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Beim Waschen der
Bewohner/Patienten müssen keine Einmalhandschuhe getragen werden.
Schutzkittel oder Einmalschürzen sind bewohnergebunden bei der Wund- und bei der Verweilkatheter- bzw. Sonden- und Tracheostomapflege, sowie bei Kontakt mit Körpersekreten und –exkrementen anzulegen. Die Schutzkleidung wird vor dem Verlassen des Zimmers ausgezogen, sie verbleibt bis zur Entsorgung im Zimmer, anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Die Schutzkleidung wird täglich gewechselt, bei sichtbarer Kontamination sofort. Pflegehilfsmittel sind möglichst bewohnergebunden zu verwenden und bis zur Aufbereitung im Zimmer zu belassen oder sie sind vor Anwendung an anderen Heimbewohnern gründlich zu desinfizieren. Instrumente, Spritzen, medizinische Abfälle werden in dicht verschließbaren Behältern bzw. in Plastiksäcken im Zimmer gesammelt und wie üblich entsorgt bzw. wieder aufbereitet. Körper- und Bettwäsche sind im Zimmer der Bewohner zu sammeln und möglichst bei Temperaturen über 60° C maschinell aufzubereiten. Bestecke, Geschirr und Abfälle sind wie üblich zu behandeln, ein Kontakt dieser Gegenstände durch andere Heimbewohner ist zu unterbinden. Reinigung des Zimmers

Der Reinigungsdienst muss über die Massnahmen bei Heimbewohnern mit MRSA
unterrichtet werden.
Die tägliche Reinigung soll mit jeweils frischen Reinigungsutensilien am Ende eines
Durchganges durchgeführt werden. Sie unterscheidet sich nicht von der in anderen
Zimmern. Bewohnernahe Flächen (Nachttisch, Telefon, Bettgalgen, Thermometer,
Sehhilfen, Hörgeräte, Klingelanlage, Lichtschalter, Fernbedienungen für Fernseher,
Schmuck, Rasierapparat, Föhn, Kamm, Haarbürste usw.) sind täglich mit
Desinfektionsmittel entsprechend des Reinigungs-/Desinfektionsplanes zu
behandeln. MRSA-Patienten sollten keine Deo-Roller verwenden.
Wenn das Zimmer eines MRSA-positiven Heimbewohners frei wird, ist eine
gründliche Schlussdesinfektion aller Flächen und Einrichtungsgegenstände von
innen und außen mit einem DGHM-gelisteten Präparat zu veranlassen.
Nach der Zimmerreinigung werden die Hände desinfiziert.
Weitere Massnahmen

Routinemäßige Abstrichkontrollen von Heimbewohnern oder Personal auf MRSA
sind nach Einschätzung der derzeitigen Situation nicht nötig; es sei denn, klinische
Gründe sprächen dafür: z.B. bei gehäuft und neu auftretenden Wundinfektionen.
Bei gehäuftem Auftreten von MRSA in Alten-/Pflegeeinrichtungen sollten weitere
Untersuchungen von Heimbewohnern und Personal veranlasst werden.
Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, Psoriasis oder anderen
Hautläsionen) sollen keine MRSA-positiven Heimbewohnern betreuen.
Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen, darf er keine pflegerischen
Tätigkeiten, wie z.B. Wundversorgung, Katheterpflege u.a.m., bei Heimbewohnern
durchführen bis eine Sanierungsbehandlung mit anschließender mikrobiologischer
Kontrolluntersuchung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgeschlossen
ist.

Source: http://www.stadt-augsburg.de/fileadmin/www/dat/04um/gesundheit/PDF/Hyg/Merkblatt/MRSA_Altenheime.pdf

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