I n s t i t u t f Ü r b a u b i o l o g i e g m b h
INSTITUT FÜR BAUBIOLOGIE ROSENHEIM GMBH
G u t a c h t e n Nr. 3005-148 „Geprüft und Empfohlen vom IBR“ Masterclima Antragsteller:
A-1230 Wien – Seybelgasse 13 Tel. +43 18654501 - Fax +43 18653600 Internet:
am 11.08.2005 amtlich entnommen und bestätigt mit Dienststempel der Martktgemeinde Bad Fischau
Ausführender:
Mitarbeiter der Martktgemeinde Bad Fischau
Geltungsdauer:
Dieses Gutachten umfasst 20 Seiten und darf nur ungekürzt und unverändert vervielfältigt und veröffentlicht werden. Die auszugsweise Veröffentli-chung bedarf der schriftlichen Genehmigung des I B R.
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D-83022 Rosenheim Heilig-Geist-Str. 54 Telefon 08031/3675-0 Fax 08031/3675-30 Geschäftsführer: Uwe Rose HRB Traunstein 5362
Bankverbindungen: Dresdner Bank BLZ 711 800 05, Konto 2468 53 000, Postbank München, BLZ 700 100 80, Konto 5775-809
Das Prüfsiegel „GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR“
ist vom Institut für Baubiologie GmbH geschaffen worden, um dem gesundheits- und umweltbewussten Bürger die Möglichkeit zu geben, sich in seiner Wohnumwelt vor gesundheitlichen Schäden durch Bau-stoffe und Einrichtungsgegenstände zu schützen. Mit diesem Zeichen werden Produkte und Produktionsverfahren ausgezeichnet, die gesundes Wohnen und zugleich den Schutz der Umwelt ermöglichen. Durch die Auszeichnung möglichst vieler Produkte und Verfahren mit dem Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR" sollen immer mehr Verbraucher und Anwender in die Lage versetzt werden, beim Einkauf von Produkten zum Bauen und Einrichten wohnbiologische und umweltbezogene Kriterien als gewichtiges Argument ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Damit kann das Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR" zukünftig denjenigen Aufga-benbereich der Gütesicherung abdecken, der bisher weder durch herkömmliche Gütezeichen noch durch das Umweltzeichen erfasst wurde: die Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen und der Umwelt durch Produktionsverfahren und Produkte, die zum Bauen, Einrichten und Wohnen verwendet werden. Die Verteilung des Prüfsiegels soll nicht nur dem Zwecke dienen, dem Verbraucher die Auswahl von Produkten zu erleichtern, sondern soll der baubiologischen Forschung auch Wegweiser sein und den Her-stellern die Möglichkeit geben, die Produkte aus baubiologischer und bauökologischer Sicht zu verbes-sern. Die in diesem Prüfgutachten aufgeführten Prüfungen sollen die bauphysikalischen, bauaufsichtlichen, baurechtlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen Anforderungen nicht ersetzen. Sie stellen vielmehr eine Ergänzung im Hinblick auf bis jetzt vernachlässigte gesundheitliche, physiologische, biologische und ökologische Aspekte dar. Dem Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR" liegt eine ganzheitliche Betrachtungsweise zugrunde. Neben den Prüfungen, welche die gesundheitlichen und biologischen Auswirkungen auf den Menschen feststellen, wird auch berücksichtigt, ob bei der Herstellung, Verarbeitung, Benutzung und Wiedereingliederung des Produktes in den ökologischen Kreislauf keine bzw. eine möglichst geringe Belastung der Umwelt stattfindet. Die Belastung der Umwelt durch Abgabe toxischer Stoffe wie u.a. halogenierten Kohlenwasserstoffen oder Schwermetallen sowie durch kanzerogene Stoffe ist grundsätzlich als Ausschlusskriterium zu bewer-ten.
Inhaltsverzeichnis
3. Hinweis zur Verleihung und Nutzung des Prüfsiegels
1. Produktbeschreibung
Die Masterclima Platte ist eine multifunktionale Systembauplatte aus leichtem Kalziumsilikat mit allge-
meiner bauaufsichtlichen Zulassung Z-23.11-1261. Ihre bauphysikalischen Eigenschaften ermöglichen
die Herstellung von Innendämmung stilvoller oder denkmalgeschützter Gebäude, die Sanierung tauwas-
serdurchnässter Wände sowie die rasche Bauwerkstrockenlegung als Sekundärmaßnahme infolge aufstei-
Die Herstellung der Platte erfolgt aus zellstoffarmiertem Kalziumsilikat. Das Kalziumsilikat wird synthe-
tisch hergestellt aus Quarzsand und Kalk. Diese beiden Rohstoffe, mit Wasser vermischt, werden in Au-
toklaven dampfgehärtet. Kalziumsilikat ist ein Salz der Kieselsäure, und somit nicht wasserlöslich, anor-
ganisch und ein Bindemittel von hoher Alkalität.
In einer chemischen Reaktion entstehen aus dem Kalk [Ca(OH) ]
stellten Kieselsäure (H2SIO3) das Kalziumsilikat (CaSIO3) und Wasser (2 H2O) nach folgender Reakti-onsgleichung:
Ca(OH)2 + H2SIO3 → CaSIO3 + 2 H2O
Als Haupteinsatzzweck ist die Verwendung als Innendämmung im Bauwesen vorgesehen.
Die Verarbeitung der Platten erfolgt - ob als Innendämmung oder zum Schutz vor Schimmelpilz - durch
direktes Aufkleben auf die Wand. Mechanische Verbindungsmittel sind dabei nicht erforderlich.
Wasserdampfdiffusionswiderstand: µ = 4,5 / 9,5
Formveränderung vernachlässigbar gering
Die weiteren Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf den vorgenannten Werkstoff und seiner
daraus hergestellten Produkte. Die örtliche Verbringung evtl. notwendiger Zusätze ist nicht Bestandteil
Die Sicherheitsdatenblätter lagen zur Einsichtnahme vor. Es sind keine gefährlichen Inhaltsstoffe auszu-
weisen. Weiterhin lag eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe vor.
Nähere technische Spezifikationen sind beim Hersteller anzufragen.
Im weiteren Verlauf der gutachterlichen Stellungnahme wird die baubiologische Unbedenklichkeit dieses
2. Prüfungen und Prüfergebnisse 2.1. Radioaktivität
Die Diskussion über die Risiken der Kernenergieerzeugung lenkt das Interesse der Öffentlichkeit fast ausschließlich auf die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Kernenergieanlagen. Dadurch wird das Problem der Strahlenbelastung in Gebäuden vernachlässigt. Über die Höhe der Strahlenbelastung der Bevölkerung und den Beitrag der einzelnen natürlichen und zivilisatorischen Strahlenquellen bestehen vielfach Unklarheiten. Der Hauptanteil der natürlichen Strahlenbelastung ist durch die Umgebungsstrahlung und durch die Auf- nahme natürlicher radioaktiver Stoffe in den Körper bedingt. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass aus Baustoffen das radioaktive Gas Radon in die Raumluft abgege- ben werden kann. Durch Einatmen kann es dadurch zu einer radioaktiven Strahlenbelastung der Lunge kommen. Mit der Strahlenschutzverordnung von 2001 wurde die zulässige zusätzliche Strahlenbelastung der Be- völkerung von 1,5 mSv/a auf 1 mSv/a heruntergesetzt. Die Radiation Protection 112 der Europäischen Kommission hat 1999 einen Activity Concentration Index (ACI) für Baustoffe vorgeschlagen. Der ACI - Wert für Baustoffe wird mit einer Summenformel berechnet, die ein Dosiskriterium von 1 mSv/a zugrun- de legt. Die Bewertung mit dem ACI ist deshalb strenger als mit der bisherigen Leningrader Summen- formel, die ein Dosiskriterium von 1,5 mSv/a zugrunde legt. Um zusätzliche, aber vermeidbare Strahlenbelastungen der Umwelt und dadurch auch des Menschen durch Baustoffe gar nicht erst entstehen zu lassen, wurde der ACI - Wert nach folgender Formel ermittelt:
ACI = A(K-40)/3000 + A(Ra-226)/300 + A(Th-232)/200 < 1
Hierbei ist A(K-40) die Aktivität des Kalium-40, A(Ra-226) die Aktivität des Radium-226 und A(Th- 232) die Aktivität des Thorium-232 (jeweils in Bq/kg). Aus den 3 Messwerten A(K-40), A(Ra-226) und A(Th-232) wird dann der Summenwert des ACI gebildet. Prüfergebnis: Bei dem Produkt wurde ein ACI - Wert von 0,02 ermittelt. Künstliche Radioaktivität durch Tschernobyl oder die oberirdischen Atombombentests der 60-er Jahre konnte in der untersuchten Probe nicht festgestellt werden. Grenz- bzw. Richtwerte
Activity Concentration Index (ACI) für Baustoffe der Europäischen Kommission
Richtwert des Institutes für Baubiologie Rosenheim
Bewertung: Das geprüfte Produkt erfüllt den offiziellen Richtwert von A < 1 sowie die Prüfbedingung A < 0,75, die das Institut für Baubiologie vorschreibt, als auch den strengen Maßstab des Umweltinstitu- tes München von A < 0,5.
2.2 Biozide, PCB, DDT, Metabolite, Pyrethroide
Mit der zunehmenden Chemisierung des Arbeitsfeldes und des Alltags hat sich auch die Luftqualität in den Innenräumen laufend verschlechtert. Für den Arbeitsplatz sind die MAK-Werte (Maximale Arbeits- platzkonzentration) erarbeitet worden. Für die Wohnräume hingegen, in denen man viel mehr Zeit ver- bringt, gibt es, bis auf ganz wenige Ausnahmen, noch keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen oder Grenzwerte für Schadstoffe in der Raumluft. Die Beschaffenheit der Luft in Wohn- und sonstigen Auf- enthaltsräumen wird wesentlich von der Art der Baustoffe und Einrichtungsgegenstände und von der Art der verwendeten Haushalts-Chemikalien bestimmt. Produkte, die mit dem Prüfsiegel „Empfohlen vom IBR“ ausgezeichnet werden sollen, werden auch im Hinblick auf den Gehalt von gesundheits- oder um- weltschädlichen organischen Stoffen untersucht. 2.2.1 Biozide Untersuchungsmethode: Die Probe wird in Anlehnung an den „Blaudruck F 2“ (Schwerflüchtige halo- genierte Kohlenwasserstoffe) mit einem Lösemittelgemisch extrahiert. Eventuell vorhandenes Pentach- lorphenol wird mit Acetanhydrid derivatisiert. Der Extrakt wird über Florisil vorgereinigt und durch Auf- blasen von Stickstoff aufkonzentriert. Nach Aufnahme in n-Hexan/Aceton wird die Probe gaschroma- tographisch (GC/ECD) untersucht. Substanz Messwert [mg/kg] Nachweisgrenze [mg/kg] 2.2.2 Polychlorierte Biphenyle (PCB) Substanz Messwert [mg/kg] Nachweisgrenze [mg/kg]
Substanz Messwert [mg/kg] Nachweisgrenze [mg/kg] Bewertung: Alle Schadstoffe liegen jeweils unterhalb der Nachweisgrenze. Eine Belastung ist durch dieses Produkt nicht zu erwarten. 2.3 Lösemittel und Riechstoffe (VOC)
Mit der zunehmenden Chemisierung des Arbeitsfeldes und des Alltags hat sich auch die Luftqualität in den Innenräumen laufend verschlechtert. Für den Arbeitsplatz sind die MAK-Werte (Maximale Arbeits- platzkonzentration) erarbeitet worden. Für Wohnräume, in denen der Mensch weit mehr Zeit verbringt, gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen oder Grenzwerte für Schadstoffe in der Raumluft. Es ist das erklärte Ziel der neuen Landesbauordnungen und der EG- Bauproduktenrichtlinie die Gesundheit von Gebäudenutzern zu schützen. Das entsprechende Gremium zur Findung und Erstellung von VOC-Grenzwerten ist die ECA (European Collaborative Action). Dieses Gremium hat 1997 empfohlen, die sogenannten NIK (Niedrigst interessierende Konzentrationen) als Be- urteilungsschema zu verwenden, also Konzentrationen die aus toxikologischer Sicht gerade noch von Interesse sind. Als Umweltschützer wurde uns also erstmals eine Stoffsammlung von staatlicher Seite aufgezeigt, die in Bezug auf Lösemittel relevant ist. Im Oktober 2000 wurde vom „Ausschuss zur ge- sundheitlichen Bewertung von Baustoffen“ ein Beitrag bezugnehmend auf die NIK-Werte herausgegeben, der im wesentlichen dazu dienen soll, weitere Erfahrungen bei der gesundheitlichen Bewertung der Emis- sionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Baustoffen zu sammeln. Aufgrund der Aktualität sind aus dem dort aufgeführten Messverfahren noch nicht, wie allgemein üblich, weitere Untersuchungs- verfahren abgeleitet worden. Die von uns angewandte Prüfmethode ist daher nur näherungsweise zu ver- stehen. Prüfmethode: Die Probenvorbereitung von Materialproben erfolgt mittels dynamischer Headspace-Technik. Die Proben werden in einem Materialprüfungsofen bei 50 °C temperiert. Die Probenahme erfolgt im Durchstrom auf Aktivkohleröhrchen der Firma Dräger. Die adsorbierten Substanzen werden mit Schwefelkohlenstoff (CS2) eluiert und gaschromatographisch (GC/FID bzw. MS/SIM oder Full-Scan Mode) untersucht. 2.3.1 Aromatische Kohlenwasserstoffe Prüfmethode: mittels GC-MS Substanz Nachweisgrenze Messwert Substanz Nachweisgrenze Messwert
2.3.7 Glykole und Glykolether Prüfmethode: mittels GC-FID Substanz Nachweisgrenze Messwert 2.3.8 Aldehyde Prüfmethode: mittels GC-FID Substanz Nachweisgrenze Messwert 2.3.9 Ketone Prüfmethode: mittels GC-FID Substanz Nachweisgrenze Messwert 2.3.10 Säuren Prüfmethode: mittels GC-FID Substanz Nachweisgrenze Messwert 2.3.11 Chlorierte Kohlenwasserstoffe Prüfmethode: mittels GC-FID/GC-ECD Substanz Nachweisgrenze Messwert 2.3.12 Ester Prüfmethode: mittels GC-FID Substanz Nachweisgrenze Messwert 2.3.13 Phthalate Prüfmethode: mittels GC-FID/GC-MS Substanz Nachweisgrenze Messwert 2.3.14 Sonstige Prüfmethode: mittels GC-FID/GC-MS Substanz Nachweisgrenze Messwert Bewertung: Alle geprüften Substanzen wurden nicht in Konzentrationen oberhalb der Nachweisgrenze des Prüfverfahrens vorgefunden. Eine Belastung ist somit durch die geprüften Lösemittel und Riechstoffe (VOC) nicht zu erwarten.
2.4 Metalle / Schwermetallgehalt
Grundsätzlich werden Metalle in Leicht- und Schwermetalle eingeteilt. Entgegen der üblichen Ansicht, nur Schwermetalle ergäben toxisches Potential, Leichtmetalle hingegen nicht, sei angemerkt: Nicht alle Schwermetalle sind giftig und nicht alle Leichtmetalle sind ungiftig. Etwa 14 der 80 verbreitetsten Metal- le sind für Menschen und Säugetiere essentiell. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als es- sentiell gelten Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium sowie die Schwermetalle Eisen, Zink, Kupfer, Mangan, Nickel, Chrom, Vanadium, Molybdän und Kobalt. Minderversorgung essentieller Metalle führt zwar zu Mangelerscheinungen, zuviel verursacht jedoch Vergiftungserscheinungen. Dennoch sind Vergiftungen mit essentiellen Schwermetallen weniger wahr- scheinlich, da der Organismus Kontrollmechanismen entwickelt hat, wodurch bis einem gewissen Maß der Überschuss ausgeschieden werden kann. Wird das jeweilige Maß überschritten, ergibt sich ein toxi- sches Potential. Die bekanntesten giftigen und umweltschädlichen Schwermetalle sind Blei, Cadmium und Quecksilber. Die Bestimmung der Metalle kann Aufschluss geben über die verwendeten Ausgangs- produkte sowie über gesundheitliche Risiken und evtl. Umweltgefährdung. 2.4.1 Prüfdurchführung im Original nach DIN 38406-E29 mittels ICP Reinigung des Gefäßes: In das Gefäß werden 10 ml HN03 und 2 ml HF gegeben. Das Gefäß wird nach der Arbeitsanweisung Mikrowellenaufschlüsse mit dem MDA II in das System eingespannt. Anschlie- ßend wird der Aufschluss durchgeführt. Nach dem Abkühlen werden die Gefäße vorsichtig im Abzug geöffnet. Das Aufschlussgefäß wird mit 38 ml Wasser aufgefüllt, vermischt und ein Teil der Lösung ge- gebenenfalls als Blindwert zur Seite gestellt. Der Rest wird verworfen. Anschließend wird das Gefäß dreimal mit Reinstwasser ausgespült. Aufschluss der Proben: In das Gefäß werden 500 mg der vorbereiteten Probe sowie 10 ml HN03 und 2 ml HF gegeben. Die genau Einwaage wird auf dem Waageprotokoll notiert. Diese Protokolle werden den Vorgängen beigegeben und mit archiviert. Das Gefäß wird nach der Arbeitsanweisung Mikrowellenauf- schlüsse mit dem MDA II in das System eingespannt. Anschließend wird der Aufschluss gestartet. Nach dem Abkühlen werden die Gefäße vorsichtig im Abzug geöffnet. Das Aufschlussgefäß wird mit 38 ml Wasser aufgefüllt, vermischt und ein Teil der Lösung als Messlösung zur Seite gestellt. Der Rest wird verworfen. Nach jeder weiteren Verwendung muss das Gefäß erneut gereinigt werden. Nachweis- Grenzwerte Grenzwerte De- Grenzwerte Hol- Grenzwerte ponieklasse 3 land B-Wert (Hausmüll) NRW „tolerierbar“
Grenzwerte nach LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen, Stand 01.03.94; Zuordnungswert Z 1.1: Obergrenze für einen offenen Einbau
Grenzwerte nach Richtlinie über die Untersuchung und Beurteilung von Abfällen des Landesamtes für Wasser und Abfall Nordrhein Westfalen, Deponieklasse 3 Siedlungsabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle)
Grenzwerte nach „Holland-Liste“ - niederländisches Interimsgesetz zur Bodensanierung; B-Wert als Obergren-ze, bei der nähere Untersuchungen einzuleiten sind
Grenzwerte nach A. Kloke zur Bewertung von Kulturböden
Bewertung: Eine Gefährdung durch Metalle bzw. Schwermetalle ist nicht zu erwarten.
2.4.2 Prüfdurchführung im Eluat nach DIN 38414-S 4 Mit diesem Verfahren sollen aus den zu untersuchenden Materialien die Stoffe bestimmt werden, die unter den Bedingungen dieses Verfahrens in Wasser gelöst werden. Ihre Erfassung nach Art und Masse soll Hinweise darauf geben, welche Beeinträchtigungen oder Gefährdungen von Gewässern eintreten können, wenn die Materialien so gelagert oder deponiert werden, dass sie mit Wasser in Berührung kom- men. Das Verfahren kann allerdings Werte ergeben, die unter Deponiebedingungen nicht oder nur in lan- gen Zeitspannen erreicht werden. Die Schädlichkeit des deponierten bzw. zu deponierenden Materials ist aus den Analysenwerten des Eluates allein nicht zu ermitteln. Das Probengut wird unter definierten Bedingungen mit Wasser eluiert; anschließend werden die ungelös- ten Bestandteile durch Filtration abgetrennt; im Filtrat werden die Konzentrationen der zu bestimmenden Komponenten nach den Verfahren der Wasseranalytik ermittelt. Anmerkung: Im Rahmen dieser Untersuchung wird vornehmlich nachgewiesen ob und in wie weit Schwermetallbestandteil im Probengut zu eluieren ist. Nachweis- Grenzwerte Grenzwerte Grenzwerte EG Grenzwerte Grenzwerte Rheinland- gefährliche TVO (Trink- Abfälle Inertabfälle wasserverordnung)
Grenzwerte nach Verwaltungsvorschrift für die Vermeidung und Entsorgung von Bauabfällen vom 20.01.1993 des Ministeriums für Umwelt des Landes Rheinland Pfalz
Grenzwerte nach Verwaltungsvorschrift für die Entsorgung von unbelastetem Erdaushub und unbelastetem Bauschutt vom 11.10.1991 des Hessischen Ministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit
Grenzwerte nach Vorschlag für eine Richtlinie des Rates der EG über Abfalldeponien, vorgelegt am 23.04.1994
Bewertung: Eine Gefährdung durch Metalle bzw. Schwermetalle ist nicht zu erwarten. 2.5 Formaldehyd (Der) Formaldehyd wird u.a. eingesetzt als Bindemittelkomponente in Holzwerkstoffen und Mineralfaser- Dämmstoffen, in Fußboden- und Teppichklebern, in Produkten zur Parkettversiegelung; z.T. auch als Topfkonservierer in Farben und Lacken, in Reinigungs- und Waschmitteln eingesetzt. Stoffbeschreibung: Formaldehyd (HCHO) gehört zu den Aldehyden. In ungebundener Form ist es ein stechend riechendes, farbloses Gas, dessen Geruch noch in Konzentrationen unter 1 ml/m³ wahrnehmbar ist. Er lässt sich gut in Wasser oder Alkohol lösen und wird dann als Formalin bezeichnet. In der Natur kommt Formaldehyd z.B. in Säugetierzellen beim normalen Stoffwechsel als Zwischenprodukt vor oder entsteht bei der Photooxidation in der Atmosphäre. Aus den Produkten kann Formaldehyd unter Umständen im gasförmigen Zustand wieder austreten und gegebenenfalls zu gesundheitlicher Belastung führen. Der weitaus größte Anteil der Formaldehydproduktion geht jedoch in die Herstellung von Kunststoffen, wie Harnstoff- Formaldehyd-Harze oder Aminoplasten, zu deren Vernetzung Formaldehyd zwingend notwendig ist. Das eingebundenen Formaldehyd kann dabei langfristig als Aerosol austreten. Symptome einer Formaldehyd-Belastung sind oftmals zuerst Augen- und Schleimhautreizungen. Weiter- hin können Atembeschwerden, Kopfschmerzen und Unwohlsein auftreten. Bei längerfristiger Einwirkung kann Formaldehyd allergische Reaktionen auslösen bzw. allergische Reaktionen gegen andere Substanzen begünstigen. In der MAK-Werte-Liste ist Formaldehyd in der Kategorie III B gelistet, d.h. er steht in begründetem Verdacht auf kanzerogenes Potential.
Verbindliche Grenzwerte gibt es in Deutschland nicht. Der Richtwert des Bundesgesundheitsamtes für eine maximal tolerierbare Formaldehydkonzentration in der Innenraumluft beträgt 0,1 ml/m3. Die Praxis zeigt jedoch, dass besonders empfindliche Personen bereits bei Konzentrationen von 0,05 ml/m3 unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Die WHO gibt einen Wert von 0,05 ml/m3 an, unter dem „wenig oder keine Besorgnis“ vonnöten sei. Prüfmethode: Untersuchungsmethode des Prüfverfahrens gemäß DIN EN 717/2: Die Probe wird in einem Materialprü- fungsofen eine Stunde bei 60°C ausgeheizt. In dieser Zeit werden 60 l gereinigte und getrocknete Luft durch den Ofen gesaugt und über Waschflaschen geleitet, in denen der Formaldehyd gesammelt wird. Der Vorgang wird wiederholt, bis die Formaldehydabgabe der untersuchten Platte konstant ist, mindestens jedoch viermal. Die Bestimmung der Formaldehydmenge erfolgt gemäß VDI-Richtlinie 3484 Blatt 1 nach dem Sulfit- Pararosanilinverfahren photometrisch. Prüfergebnis: Die Messungen ergaben bei allen Proben keinen nachweisbaren Wert. Nach Chemikalien-Verbotsverordnung dürfen Holz bzw. Holzwerkstoffe nicht in Verkehr gebracht wer- den, wenn die durch das Produkt verursachte Formaldehydkonzentration in einem Prüfraum 0,1 ppm (parts per million) überschreitet, oder nach der oben aufgeführten Messmethode über 3,5 mg/kg liegt. Für das Erreichen der Einstufung in die Qualitätsstufe E1 bei plattenförmigen Holzwerkstoffen ist dies der Grenzwert. Dies ist bei dem geprüften Produkt nicht der Fall. Bewertung: Eine Belastung durch Formaldehyd ist nicht gegeben.
2.6 Diffusions- und Resorptionsfähigkeit
Die Behaglichkeit, die Wohnlichkeit, das angenehme und gesunde Klima eines Raumes sind u.a. von
einer optimalen Luftfeuchtigkeit abhängig.
Zu hohe Feuchtigkeit
verändert die Aerosolstruktur der Luft in physiologisch ungünstigem Sinne
beeinträchtigt in hohem Maße die Wärmeregulation des Körpers über die Lungen- und Hautatmung
(bei höherer Feuchtigkeit kann das ausgeschwitzte Wasser schwerer verdunsten und die Wärmeregu-
lierung des Körpers wird beeinträchtigt)
Zu trockene Luft führt zu
Verkrustung und Reizung der Schleimhäute
einseitiger Luftionisation mit positiver Ladung (im Gegensatz zur negativen Ionisation bei Schönwet-
Da der Feuchtegehalt der Luft, bedingt durch verschiedene Faktoren, ständig schwankt, muss ein Aus-gleich erfolgen können. Teilweise kann der Ausgleich über Lüften erreicht werden. Wichtige Aufgaben kommen diesbezüglich jedoch auch den umgebenden Wohnraumumfassungsflächen zu. Diese sollten eine möglichst gute Wasserdampfpufferungsfähigkeit haben. Sie muss überschüssige Raumluftfeuchte aufnehmen und später wieder abgeben können. Entscheidend für die Fähigkeit sind die Eigenschaften der Oberflächenbehandlungsmittel, der Dämmmaterialien und die Art der verwendeten Oberflächenvergütung bzw. Oberflächenbeschichtung.
Prüfmethode: nach DIN 52615
Bewertung: Das Probenmaterial weist die für das Produkt typischen Wasserdampfdiffusionseigen- schaften auf. Der Wert ist als sehr positiv zu bewerten.
2.7 Bestimmung von Feinstäuben nach DIN 53482 P8 in Anlehnung an DIN 53811
Stäube sind disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen, entstanden durch mechanische Prozesse oder
durch Aufwirbelung. Stäube gehören zusammen mit Rauchen und Nebeln zu den Aerosolen. Zur Beurtei-
lung der Gesundheitsgefahren von Stäuben ist neben der speziellen Schadstoffwirkung, der Konzentration
und der Expositionszeit die Partikelgröße zu berücksichtigen. Dies unterscheidet Stäube wesentlich von
Gasen und Dämpfen. Die Aufnahme in den Körper erfolgt vorwiegend über die Atmung. Transport und
Ablagerung des Staubes in den Atemwegen werden weitgehend durch das Verhalten von Partikeln in
strömenden Gasen bestimmt. Je kleiner ein Staubteilchen ist, desto tiefer kann es in die Atemwege ein-
dringen und dort gesundheitliche Schäden hervorrufen. Stäube können
allergische Veränderungen der Schleimhäute
bewirken. Es ist zu begrüßen, dass im Arbeitsbereich Grenzwerte für die Staubbelastung festgesetzt wor-
den sind. Im allgemeinen ist zwar die Staubentwicklung am Arbeitsplatz erheblich höher als im Wohnbe-
reich. Hingegen ist die Aufenthaltszeit im Wohnbereich wesentlich höher als am Arbeitsplatz, Deswegen
muss berücksichtigt werden, ob von einem Produkt auch im Wohnbereich Feinstäube abgegeben werden.
Definitionen:
Die größten inhalierbaren Teilchen werden im Nasen-Rachenraum abgeschieden; kleinere Teilchen (<25 µm im a.D.) gelangen in den Tracheo-Bronchialbaum und werden dort abgeschieden. Die feinsten Teil-chen (<10 µm a.D.) können bis in den Alveolarbereich gelangen und dort abgeschieden werden. Bei fa-
serförmigen Teilchen der Dichte von Mineralien ist dies möglich für geometrische Faserdurchmesser < 3 µm und Faserlängen bis etwa 100 µm. Damit kann bei der Messung und Beurteilung von Staubkonzentra-tionen von einheitlichen Maßstäben ausgegangen werden.
Unter Feinstaub wird der alveolengängige Staub verstanden. Dieser umfasst ein Staubkollektiv, das ein
Abscheidesystem passiert, dass in seiner Wirkung der theoretischen Trennfunktion eines Sedimentab-
scheiders entspricht, der Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser von 5 µm zu 50% abscheidet
(Johannesburger Konvention 1959). Der Durchlassgrad eines solchen Vorabscheiders beträgt für Staub-
teilchen der Dichte l (1,0 g/cm3) mit einem aerodynamischen Durchmesser von
Durchmesser [µm] Durchlassgrad [%]
Faserförmige Teilchen mit Längen bis zu etwa 100 µm können in den Alveolarbereich gelangen. Voraus-
setzung ist, dass der geometrische Faserdurchmesser unter 3 nm liegt und die Dichte der Fasern derjeni-
gen von Mineralien entspricht. Dieser alveolengängige Anteil des Gesamtstaubgehaltes wird für die bau-
biologische Beurteilung erfasst. Ein staubhaltiges Produkt, daß dem visuellen Eindruck nach sehr staub-
haltig erscheint, muss deshalb nicht unbedingt alveolengängigen Feinstaub obiger Definition enthalten.
Das Prüfmaterial wies sowohl den größerdimensionierten Staub auf als auch den alveolengängigen
Feinstaub nach obiger Dimension, auf den sich der MAK-Wert bezieht. Die Mengen lagen nahe dem
Grenzbereich der gesicherten Auswertung < 0,5 mg/m³.
Als allgemeiner Staubgrenzwert gilt eine Feinstaubkonzentration von
Dieser Wert gilt für die allgemeine Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer all-
gemeinen Staubwirkung. Auch bei Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwertes ist mit einer Gesund-
heitsgefährdung nur dann nicht zu rechnen, wenn sichergestellt ist, dass keine mutagenen, krebserzeugend
fibrogenen, toxischen oder allergisierenden Wirkungen des Staubes zu erwarten sind. Diese Vorausset-
zungen wurden bisher nur für die Feinstaub - MAK - Werte von Aluminium und seinen Oxiden, Graphit
(Quarzgehalt < 1%), Eisenoxiden, Magnesiumoxid und Titanoxid festgestellt. In allen übrigen Fällen sind
deshalb stoffspezifische MAK - oder TRK - Werte neben dem allgemeinen Staubgrenzwert anzuwenden.
Prüfdurchführung:
Zur Prüfung wurde das Prüfgut mit einem Siebboden getrennt in das Prüfrohr eingebaut. Die enthaltenen
Staubanteile blieben auf der Filteroberfläche zurück. Die Mengenbestimmung wurde durch Wägung im
Halbmikrobereich auf 0,1 mg Genauigkeit durchgeführt. Die Bestimmung des alveolengängigen
Schlankheitsgrades der Staubpartikel erfolgte unter dem Auflicht-Mikroskop bei einer Vergrößerung bis
500-fach. Die Vermessung erfolgte unter dem Großfeld-Metallmikroskop der Fa. Leitz (Industrie-
Mikroskop SM-LÜX HL mit DF-IC-Auflichteinrichtung) mittels Leitz- Latimet Fernsehmikrometer: Die
Bewertung:
Die Prüfluftmengen wurden auf einen m³ umgerechnet. Die Feinstaubgehalte lagen deutlich unter der
Zulässigkeitsgrenze von 6 mg/m³ Luftvolumen.
Es ist nicht mit einer Feinstaubbelastung der Wohnraumluft bzw. der Umwelt durch die Verwendung des
Sowohl die Staub- wie auch die Feinstaubspuren zeigten keine Faserform, wie sie für eine Alveolengän-
Es wurden in dem Werkstoff keine Asbestfasern gefunden.
3. Hinweis zur Verleihung und Nutzung des Prüfsiegels
Um die Neutralität und Objektivität zu wahren, wurden die Untersuchungen vom Institut für Baubiologie GmbH an verschiedene Institute und Fachlabore in Auftrag gegeben, die für die durchgeführten Prüfun- gen Prüfberichte vorzulegen haben. Alle Zahlenwerte dieses Gutachtens sind den Prüfberichten entnom- men. Die Prüfberichte können im Institut eingesehen werden. Die Prüfbedingungen, die Prüfungen und die Beurteilung gründen sich auf den aktuellen wissenschaftli- chen Erkenntnisstand. Sie können entsprechend dem Fortschritt von Technik, Wissenschaft und Prüfver- fahren geändert, ergänzt oder erweitert werden. Dies gilt besonders für neue Erkenntnisse, was die Nach- weisbarkeit von biologisch negativen (aber auch positiven) Wirkungen betrifft, sowie für die Kriterien zur Erfassung der ökologischen Aspekte, da diese Bereiche noch in den Anfängen der Entwicklung stehen. Aufgrund der dem Institut für Baubiologie Rosenheim vorliegenden Prüfergebnissen wird dem Produkt Masterclima
Dieses Prüfsiegel muss stets in Zusammenhang mit dem ganzen Produktnamen geführt werden. Der Hersteller darf das Prüfsiegel in der Werbung nur für jene Produkte verwenden, für die es verliehen ist. Er ist verpflichtet, jeden Versuch einer Irreführung des Konsumenten darüber zu unterlassen, für wel-che Produkte das Prüfsiegel verliehen ist und für welche nicht. Das gilt auch für den Wortbegriff "GE-PRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR". Das Zeichen des Instituts "IBR" darf nur als Bestandteil des Prüfsiegels verwendet werden. Vor Ablauf der Geltungsdauer kann die Verlängerung beantragt werden. Die fortdauernde Verwendung des Prüfsiegels ist abhängig vom positiven Ausgang der Nachprüfung durch das IBR. Die Nachprüfung wird nach dem jeweils aktuellen Stand der Prüfkriterien durchgeführt. Die Hersteller, die das Prüfsiegel nutzen, sind verpflichtet, beabsichtigte Änderungen des Produktes, die Auswirkungen auf die geprüfte wohnbiologische Qualität haben, rechtzeitig dem Institut mitzuteilen. Das Institut kann die Verwendung des Prüfsiegels bei Missbrauch jederzeit untersagen.
INSTITUT FÜR BAUBIOLOGIE GmbH
NORMAS Y VALORES EN LAS CEREMONIAS CÍVICAS ESCOLARES: LAS VOCES DE LOS NIÑOS Esta ponencia presenta algunos resultados de la investigación realizada sobre los procesos de formación de identidades socioterritoriales en escuelas primarias, y particularmente el papel que tienen las ceremonias cívicas escolares como espacio formativo. Para efectos de la investigación, se conciben esta
Ucciferri et al. Retrovirology 2010, 7(Suppl 1):P64http://www.retrovirology.com/content/7/S1/P64Hypertension and microalbuminuria in HIVinfected patients: beneficial effects of thetreatment with telmisartanClaudio Ucciferri*, Paola Mancino, Katia Falasca, Francesca Vignale, Jacopo VecchietFrom 16th International Symposium on HIV and Emerging Infectious DiseasesMarseille, France. 24-26 March 201