I n s t i t u t f Ü r b a u b i o l o g i e g m b h

INSTITUT FÜR BAUBIOLOGIE ROSENHEIM GMBH G u t a c h t e n
Nr. 3005-148
„Geprüft und Empfohlen vom IBR“
Masterclima
Antragsteller:
A-1230 Wien – Seybelgasse 13 Tel. +43 18654501 - Fax +43 18653600 Internet: am 11.08.2005 amtlich entnommen und bestätigt mit Dienststempel der Martktgemeinde Bad Fischau
Ausführender:
Mitarbeiter der Martktgemeinde Bad Fischau
Geltungsdauer:
Dieses Gutachten umfasst 20 Seiten und darf nur ungekürzt und unverändert vervielfältigt und veröffentlicht werden. Die auszugsweise Veröffentli-chung bedarf der schriftlichen Genehmigung des I B R. _____________________________________________________________________________________________ D-83022 Rosenheim Heilig-Geist-Str. 54 Telefon 08031/3675-0 Fax 08031/3675-30 Geschäftsführer: Uwe Rose HRB Traunstein 5362 Bankverbindungen: Dresdner Bank BLZ 711 800 05, Konto 2468 53 000, Postbank München, BLZ 700 100 80, Konto 5775-809 Das Prüfsiegel „GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR“
ist vom Institut für Baubiologie GmbH geschaffen worden, um dem gesundheits- und umweltbewussten Bürger die Möglichkeit zu geben, sich in seiner Wohnumwelt vor gesundheitlichen Schäden durch Bau-stoffe und Einrichtungsgegenstände zu schützen. Mit diesem Zeichen werden Produkte und Produktionsverfahren ausgezeichnet, die gesundes Wohnen und zugleich den Schutz der Umwelt ermöglichen. Durch die Auszeichnung möglichst vieler Produkte und Verfahren mit dem Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR" sollen immer mehr Verbraucher und Anwender in die Lage versetzt werden, beim Einkauf von Produkten zum Bauen und Einrichten wohnbiologische und umweltbezogene Kriterien als gewichtiges Argument ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Damit kann das Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR" zukünftig denjenigen Aufga-benbereich der Gütesicherung abdecken, der bisher weder durch herkömmliche Gütezeichen noch durch das Umweltzeichen erfasst wurde: die Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen und der Umwelt durch Produktionsverfahren und Produkte, die zum Bauen, Einrichten und Wohnen verwendet werden. Die Verteilung des Prüfsiegels soll nicht nur dem Zwecke dienen, dem Verbraucher die Auswahl von Produkten zu erleichtern, sondern soll der baubiologischen Forschung auch Wegweiser sein und den Her-stellern die Möglichkeit geben, die Produkte aus baubiologischer und bauökologischer Sicht zu verbes-sern. Die in diesem Prüfgutachten aufgeführten Prüfungen sollen die bauphysikalischen, bauaufsichtlichen, baurechtlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen Anforderungen nicht ersetzen. Sie stellen vielmehr eine Ergänzung im Hinblick auf bis jetzt vernachlässigte gesundheitliche, physiologische, biologische und ökologische Aspekte dar. Dem Prüfsiegel "GEPRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR" liegt eine ganzheitliche Betrachtungsweise zugrunde. Neben den Prüfungen, welche die gesundheitlichen und biologischen Auswirkungen auf den Menschen feststellen, wird auch berücksichtigt, ob bei der Herstellung, Verarbeitung, Benutzung und Wiedereingliederung des Produktes in den ökologischen Kreislauf keine bzw. eine möglichst geringe Belastung der Umwelt stattfindet. Die Belastung der Umwelt durch Abgabe toxischer Stoffe wie u.a. halogenierten Kohlenwasserstoffen oder Schwermetallen sowie durch kanzerogene Stoffe ist grundsätzlich als Ausschlusskriterium zu bewer-ten. Inhaltsverzeichnis
3. Hinweis zur Verleihung und Nutzung des Prüfsiegels
1. Produktbeschreibung

Die Masterclima Platte ist eine multifunktionale Systembauplatte aus leichtem Kalziumsilikat mit allge- meiner bauaufsichtlichen Zulassung Z-23.11-1261. Ihre bauphysikalischen Eigenschaften ermöglichen die Herstellung von Innendämmung stilvoller oder denkmalgeschützter Gebäude, die Sanierung tauwas- serdurchnässter Wände sowie die rasche Bauwerkstrockenlegung als Sekundärmaßnahme infolge aufstei- Die Herstellung der Platte erfolgt aus zellstoffarmiertem Kalziumsilikat. Das Kalziumsilikat wird synthe- tisch hergestellt aus Quarzsand und Kalk. Diese beiden Rohstoffe, mit Wasser vermischt, werden in Au- toklaven dampfgehärtet. Kalziumsilikat ist ein Salz der Kieselsäure, und somit nicht wasserlöslich, anor- ganisch und ein Bindemittel von hoher Alkalität. In einer chemischen Reaktion entstehen aus dem Kalk [Ca(OH) ] stellten Kieselsäure (H2SIO3) das Kalziumsilikat (CaSIO3) und Wasser (2 H2O) nach folgender Reakti-onsgleichung: Ca(OH)2 + H2SIO3 CaSIO3 + 2 H2O
Als Haupteinsatzzweck ist die Verwendung als Innendämmung im Bauwesen vorgesehen. Die Verarbeitung der Platten erfolgt - ob als Innendämmung oder zum Schutz vor Schimmelpilz - durch direktes Aufkleben auf die Wand. Mechanische Verbindungsmittel sind dabei nicht erforderlich. Wasserdampfdiffusionswiderstand: µ = 4,5 / 9,5 Formveränderung vernachlässigbar gering Die weiteren Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf den vorgenannten Werkstoff und seiner daraus hergestellten Produkte. Die örtliche Verbringung evtl. notwendiger Zusätze ist nicht Bestandteil Die Sicherheitsdatenblätter lagen zur Einsichtnahme vor. Es sind keine gefährlichen Inhaltsstoffe auszu- weisen. Weiterhin lag eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe vor. Nähere technische Spezifikationen sind beim Hersteller anzufragen. Im weiteren Verlauf der gutachterlichen Stellungnahme wird die baubiologische Unbedenklichkeit dieses
2. Prüfungen und Prüfergebnisse
2.1. Radioaktivität

Die Diskussion über die Risiken der Kernenergieerzeugung lenkt das Interesse der Öffentlichkeit fast
ausschließlich auf die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Kernenergieanlagen. Dadurch wird das
Problem der Strahlenbelastung in Gebäuden vernachlässigt. Über die Höhe der Strahlenbelastung der
Bevölkerung und den Beitrag der einzelnen natürlichen und zivilisatorischen Strahlenquellen bestehen
vielfach Unklarheiten.
Der Hauptanteil der natürlichen Strahlenbelastung ist durch die Umgebungsstrahlung und durch die Auf-
nahme natürlicher radioaktiver Stoffe in den Körper bedingt.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass aus Baustoffen das radioaktive Gas Radon in die Raumluft abgege-
ben werden kann. Durch Einatmen kann es dadurch zu einer radioaktiven Strahlenbelastung der Lunge
kommen.
Mit der Strahlenschutzverordnung von 2001 wurde die zulässige zusätzliche Strahlenbelastung der Be-
völkerung von 1,5 mSv/a auf 1 mSv/a heruntergesetzt. Die Radiation Protection 112 der Europäischen
Kommission hat 1999 einen Activity Concentration Index (ACI) für Baustoffe vorgeschlagen. Der ACI -
Wert für Baustoffe wird mit einer Summenformel berechnet, die ein Dosiskriterium von 1 mSv/a zugrun-
de legt. Die Bewertung mit dem ACI ist deshalb strenger als mit der bisherigen Leningrader Summen-
formel, die ein Dosiskriterium von 1,5 mSv/a zugrunde legt.
Um zusätzliche, aber vermeidbare Strahlenbelastungen der Umwelt und dadurch auch des Menschen
durch Baustoffe gar nicht erst entstehen zu lassen, wurde der ACI - Wert nach folgender Formel ermittelt:
ACI = A(K-40)/3000 + A(Ra-226)/300 + A(Th-232)/200 < 1
Hierbei ist A(K-40) die Aktivität des Kalium-40, A(Ra-226) die Aktivität des Radium-226 und A(Th-
232) die Aktivität des Thorium-232 (jeweils in Bq/kg). Aus den 3 Messwerten A(K-40), A(Ra-226) und
A(Th-232) wird dann der Summenwert des ACI gebildet.
Prüfergebnis: Bei dem Produkt wurde ein ACI - Wert von 0,02 ermittelt.
Künstliche Radioaktivität durch Tschernobyl oder die oberirdischen Atombombentests der 60-er Jahre
konnte in der untersuchten Probe nicht festgestellt werden.
Grenz- bzw. Richtwerte
Activity Concentration Index (ACI) für Baustoffe der Europäischen Kommission Richtwert des Institutes für Baubiologie Rosenheim
Bewertung: Das geprüfte Produkt erfüllt den offiziellen Richtwert von A < 1 sowie die Prüfbedingung
A < 0,75, die das Institut für Baubiologie vorschreibt, als auch den strengen Maßstab des Umweltinstitu-
tes München von A < 0,5.

2.2 Biozide, PCB, DDT, Metabolite, Pyrethroide

Mit der zunehmenden Chemisierung des Arbeitsfeldes und des Alltags hat sich auch die Luftqualität in
den Innenräumen laufend verschlechtert. Für den Arbeitsplatz sind die MAK-Werte (Maximale Arbeits-
platzkonzentration) erarbeitet worden. Für die Wohnräume hingegen, in denen man viel mehr Zeit ver-
bringt, gibt es, bis auf ganz wenige Ausnahmen, noch keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen oder
Grenzwerte für Schadstoffe in der Raumluft. Die Beschaffenheit der Luft in Wohn- und sonstigen Auf-
enthaltsräumen wird wesentlich von der Art der Baustoffe und Einrichtungsgegenstände und von der Art
der verwendeten Haushalts-Chemikalien bestimmt. Produkte, die mit dem Prüfsiegel „Empfohlen vom
IBR“ ausgezeichnet werden sollen, werden auch im Hinblick auf den Gehalt von gesundheits- oder um-
weltschädlichen organischen Stoffen untersucht.
2.2.1 Biozide

Untersuchungsmethode:
Die Probe wird in Anlehnung an den „Blaudruck F 2“ (Schwerflüchtige halo-
genierte Kohlenwasserstoffe) mit einem Lösemittelgemisch extrahiert. Eventuell vorhandenes Pentach-
lorphenol wird mit Acetanhydrid derivatisiert. Der Extrakt wird über Florisil vorgereinigt und durch Auf-
blasen von Stickstoff aufkonzentriert. Nach Aufnahme in n-Hexan/Aceton wird die Probe gaschroma-
tographisch (GC/ECD) untersucht.
Substanz
Messwert [mg/kg]
Nachweisgrenze [mg/kg]

2.2.2 Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Substanz
Messwert [mg/kg]
Nachweisgrenze [mg/kg]


2.2.3 DDT und Metabolite

Substanz
Messwert [mg/kg]
Nachweisgrenze [mg/kg]

2.2.4 Pyrethroide

Substanz
Messwert [mg/kg]
Nachweisgrenze [mg/kg]

Bewertung:
Alle Schadstoffe liegen jeweils unterhalb der Nachweisgrenze. Eine Belastung ist durch
dieses Produkt nicht zu erwarten.

2.3 Lösemittel und Riechstoffe (VOC)

Mit der zunehmenden Chemisierung des Arbeitsfeldes und des Alltags hat sich auch die Luftqualität in
den Innenräumen laufend verschlechtert. Für den Arbeitsplatz sind die MAK-Werte (Maximale Arbeits-
platzkonzentration) erarbeitet worden. Für Wohnräume, in denen der Mensch weit mehr Zeit verbringt,
gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen oder Grenzwerte für
Schadstoffe in der Raumluft. Es ist das erklärte Ziel der neuen Landesbauordnungen und der EG-
Bauproduktenrichtlinie die Gesundheit von Gebäudenutzern zu schützen. Das entsprechende Gremium
zur Findung und Erstellung von VOC-Grenzwerten ist die ECA (European Collaborative Action). Dieses
Gremium hat 1997 empfohlen, die sogenannten NIK (Niedrigst interessierende Konzentrationen) als Be-
urteilungsschema zu verwenden, also Konzentrationen die aus toxikologischer Sicht gerade noch von
Interesse sind. Als Umweltschützer wurde uns also erstmals eine Stoffsammlung von staatlicher Seite
aufgezeigt, die in Bezug auf Lösemittel relevant ist. Im Oktober 2000 wurde vom „Ausschuss zur ge-
sundheitlichen Bewertung von Baustoffen“ ein Beitrag bezugnehmend auf die NIK-Werte herausgegeben,
der im wesentlichen dazu dienen soll, weitere Erfahrungen bei der gesundheitlichen Bewertung der Emis-
sionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Baustoffen zu sammeln. Aufgrund der Aktualität
sind aus dem dort aufgeführten Messverfahren noch nicht, wie allgemein üblich, weitere Untersuchungs-
verfahren abgeleitet worden. Die von uns angewandte Prüfmethode ist daher nur näherungsweise zu ver-
stehen.
Prüfmethode:
Die Probenvorbereitung von Materialproben erfolgt mittels dynamischer Headspace-Technik. Die Proben
werden in einem Materialprüfungsofen bei 50 °C temperiert. Die Probenahme erfolgt im Durchstrom auf
Aktivkohleröhrchen der Firma Dräger. Die adsorbierten Substanzen werden mit Schwefelkohlenstoff
(CS2) eluiert und gaschromatographisch (GC/FID bzw. MS/SIM oder Full-Scan Mode) untersucht.
2.3.1 Aromatische Kohlenwasserstoffe
Prüfmethode:
mittels GC-MS
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.2 Gesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe
Prüfmethode:
mittels GC-FID/GC-MS
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.3 Ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe
Prüfmethode:
mittels GC-FID/GC-MS
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.4 Terpene
Prüfmethode:
mittels GC-FID /GC-MS
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.5 Aliphatische Alkohole


Prüfmethode:
mittels GC-FID
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.6 Aromatische Alkohole

Prüfmethode:
mittels GC-FID
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.7 Glykole und Glykolether

Prüfmethode:
mittels GC-FID
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.8 Aldehyde


Prüfmethode:
mittels GC-FID
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.9 Ketone


Prüfmethode:
mittels GC-FID
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.10 Säuren


Prüfmethode:
mittels GC-FID
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.11 Chlorierte Kohlenwasserstoffe


Prüfmethode:
mittels GC-FID/GC-ECD
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.12 Ester


Prüfmethode:
mittels GC-FID
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.13 Phthalate


Prüfmethode:
mittels GC-FID/GC-MS
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

2.3.14 Sonstige


Prüfmethode:
mittels GC-FID/GC-MS
Substanz
Nachweisgrenze
Messwert

Bewertung:
Alle geprüften Substanzen wurden nicht in Konzentrationen oberhalb der Nachweisgrenze
des Prüfverfahrens vorgefunden. Eine Belastung ist somit durch die geprüften Lösemittel und Riechstoffe
(VOC) nicht zu erwarten.

2.4 Metalle / Schwermetallgehalt

Grundsätzlich werden Metalle in Leicht- und Schwermetalle eingeteilt. Entgegen der üblichen Ansicht,
nur Schwermetalle ergäben toxisches Potential, Leichtmetalle hingegen nicht, sei angemerkt: Nicht alle
Schwermetalle sind giftig und nicht alle Leichtmetalle sind ungiftig. Etwa 14 der 80 verbreitetsten Metal-
le sind für Menschen und Säugetiere essentiell. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als es-
sentiell gelten Natrium, Kalium, Calcium und Magnesium sowie die Schwermetalle Eisen, Zink, Kupfer,
Mangan, Nickel, Chrom, Vanadium, Molybdän und Kobalt.
Minderversorgung essentieller Metalle führt zwar zu Mangelerscheinungen, zuviel verursacht jedoch
Vergiftungserscheinungen. Dennoch sind Vergiftungen mit essentiellen Schwermetallen weniger wahr-
scheinlich, da der Organismus Kontrollmechanismen entwickelt hat, wodurch bis einem gewissen Maß
der Überschuss ausgeschieden werden kann. Wird das jeweilige Maß überschritten, ergibt sich ein toxi-
sches Potential. Die bekanntesten giftigen und umweltschädlichen Schwermetalle sind Blei, Cadmium
und Quecksilber.
Die Bestimmung der Metalle kann Aufschluss geben über die verwendeten Ausgangs-
produkte sowie über gesundheitliche Risiken und evtl. Umweltgefährdung.
2.4.1 Prüfdurchführung im Original nach DIN 38406-E29 mittels ICP
Reinigung des Gefäßes: In das Gefäß werden 10 ml HN03 und 2 ml HF gegeben. Das Gefäß wird nach
der Arbeitsanweisung Mikrowellenaufschlüsse mit dem MDA II in das System eingespannt. Anschlie-
ßend wird der Aufschluss durchgeführt. Nach dem Abkühlen werden die Gefäße vorsichtig im Abzug
geöffnet. Das Aufschlussgefäß wird mit 38 ml Wasser aufgefüllt, vermischt und ein Teil der Lösung ge-
gebenenfalls als Blindwert zur Seite gestellt. Der Rest wird verworfen. Anschließend wird das Gefäß
dreimal mit Reinstwasser ausgespült.
Aufschluss der Proben: In das Gefäß werden 500 mg der vorbereiteten Probe sowie 10 ml HN03 und 2 ml
HF gegeben. Die genau Einwaage wird auf dem Waageprotokoll notiert. Diese Protokolle werden den
Vorgängen beigegeben und mit archiviert. Das Gefäß wird nach der Arbeitsanweisung Mikrowellenauf-
schlüsse mit dem MDA II in das System eingespannt. Anschließend wird der Aufschluss gestartet. Nach
dem Abkühlen werden die Gefäße vorsichtig im Abzug geöffnet. Das Aufschlussgefäß wird mit 38 ml
Wasser aufgefüllt, vermischt und ein Teil der Lösung als Messlösung zur Seite gestellt. Der Rest wird
verworfen. Nach jeder weiteren Verwendung muss das Gefäß erneut gereinigt werden.
Nachweis-
Grenzwerte
Grenzwerte De-
Grenzwerte Hol-
Grenzwerte
ponieklasse 3
land B-Wert
(Hausmüll) NRW
„tolerierbar“
Grenzwerte nach LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen, Stand 01.03.94; Zuordnungswert Z 1.1: Obergrenze für einen offenen Einbau Grenzwerte nach Richtlinie über die Untersuchung und Beurteilung von Abfällen des Landesamtes für Wasser und Abfall Nordrhein Westfalen, Deponieklasse 3 Siedlungsabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle) Grenzwerte nach „Holland-Liste“ - niederländisches Interimsgesetz zur Bodensanierung; B-Wert als Obergren-ze, bei der nähere Untersuchungen einzuleiten sind Grenzwerte nach A. Kloke zur Bewertung von Kulturböden
Bewertung:
Eine Gefährdung durch Metalle bzw. Schwermetalle ist nicht zu erwarten.

2.4.2 Prüfdurchführung im Eluat nach DIN 38414-S 4
Mit diesem Verfahren sollen aus den zu untersuchenden Materialien die Stoffe bestimmt werden, die
unter den Bedingungen dieses Verfahrens in Wasser gelöst werden. Ihre Erfassung nach Art und Masse
soll Hinweise darauf geben, welche Beeinträchtigungen oder Gefährdungen von Gewässern eintreten
können, wenn die Materialien so gelagert oder deponiert werden, dass sie mit Wasser in Berührung kom-
men. Das Verfahren kann allerdings Werte ergeben, die unter Deponiebedingungen nicht oder nur in lan-
gen Zeitspannen erreicht werden. Die Schädlichkeit des deponierten bzw. zu deponierenden Materials ist
aus den Analysenwerten des Eluates allein nicht zu ermitteln.
Das Probengut wird unter definierten Bedingungen mit Wasser eluiert; anschließend werden die ungelös-
ten Bestandteile durch Filtration abgetrennt; im Filtrat werden die Konzentrationen der zu bestimmenden
Komponenten nach den Verfahren der Wasseranalytik ermittelt.
Anmerkung: Im Rahmen dieser Untersuchung wird vornehmlich nachgewiesen ob und in wie weit
Schwermetallbestandteil im Probengut zu eluieren ist.
Nachweis-
Grenzwerte
Grenzwerte
Grenzwerte EG Grenzwerte
Grenzwerte
Rheinland-
gefährliche
TVO (Trink-
Abfälle
Inertabfälle
wasserverordnung)
Grenzwerte nach Verwaltungsvorschrift für die Vermeidung und Entsorgung von Bauabfällen vom 20.01.1993 des Ministeriums für Umwelt des Landes Rheinland Pfalz Grenzwerte nach Verwaltungsvorschrift für die Entsorgung von unbelastetem Erdaushub und unbelastetem Bauschutt vom 11.10.1991 des Hessischen Ministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit Grenzwerte nach Vorschlag für eine Richtlinie des Rates der EG über Abfalldeponien, vorgelegt am 23.04.1994
Bewertung: Eine Gefährdung durch Metalle bzw. Schwermetalle ist nicht zu erwarten.

2.5 Formaldehyd

(Der) Formaldehyd wird u.a. eingesetzt als Bindemittelkomponente in Holzwerkstoffen und Mineralfaser-
Dämmstoffen, in Fußboden- und Teppichklebern, in Produkten zur Parkettversiegelung; z.T. auch als
Topfkonservierer in Farben und Lacken, in Reinigungs- und Waschmitteln eingesetzt.
Stoffbeschreibung: Formaldehyd (HCHO) gehört zu den Aldehyden. In ungebundener Form ist es ein
stechend riechendes, farbloses Gas, dessen Geruch noch in Konzentrationen unter 1 ml/m³ wahrnehmbar
ist. Er lässt sich gut in Wasser oder Alkohol lösen und wird dann als Formalin bezeichnet. In der Natur
kommt Formaldehyd z.B. in Säugetierzellen beim normalen Stoffwechsel als Zwischenprodukt vor oder
entsteht bei der Photooxidation in der Atmosphäre.
Aus den Produkten kann Formaldehyd unter Umständen im gasförmigen Zustand wieder austreten und
gegebenenfalls zu gesundheitlicher Belastung führen.
Der weitaus größte Anteil der Formaldehydproduktion geht jedoch in die Herstellung von Kunststoffen,
wie Harnstoff- Formaldehyd-Harze oder Aminoplasten, zu deren Vernetzung Formaldehyd zwingend
notwendig ist. Das eingebundenen Formaldehyd kann dabei langfristig als Aerosol austreten.
Symptome einer Formaldehyd-Belastung sind oftmals zuerst Augen- und Schleimhautreizungen. Weiter-
hin können Atembeschwerden, Kopfschmerzen und Unwohlsein auftreten. Bei längerfristiger Einwirkung
kann Formaldehyd allergische Reaktionen auslösen bzw. allergische Reaktionen gegen andere Substanzen
begünstigen.
In der MAK-Werte-Liste ist Formaldehyd in der Kategorie III B gelistet, d.h. er steht in begründetem
Verdacht auf kanzerogenes Potential.

Verbindliche Grenzwerte gibt es in Deutschland nicht. Der Richtwert des Bundesgesundheitsamtes für
eine maximal tolerierbare Formaldehydkonzentration in der Innenraumluft beträgt 0,1 ml/m3. Die Praxis
zeigt jedoch, dass besonders empfindliche Personen bereits bei Konzentrationen von 0,05 ml/m3 unter
gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Die WHO gibt einen Wert von 0,05 ml/m3 an, unter dem
„wenig oder keine Besorgnis“ vonnöten sei.
Prüfmethode:
Untersuchungsmethode des Prüfverfahrens gemäß DIN EN 717/2: Die Probe wird in einem Materialprü-
fungsofen eine Stunde bei 60°C ausgeheizt. In dieser Zeit werden 60 l gereinigte und getrocknete Luft
durch den Ofen gesaugt und über Waschflaschen geleitet, in denen der Formaldehyd gesammelt wird. Der
Vorgang wird wiederholt, bis die Formaldehydabgabe der untersuchten Platte konstant ist, mindestens
jedoch viermal. Die Bestimmung der Formaldehydmenge erfolgt gemäß VDI-Richtlinie 3484 Blatt 1 nach
dem Sulfit- Pararosanilinverfahren photometrisch.
Prüfergebnis:
Die Messungen ergaben bei allen Proben keinen nachweisbaren Wert.
Nach Chemikalien-Verbotsverordnung dürfen Holz bzw. Holzwerkstoffe nicht in Verkehr gebracht wer-
den, wenn die durch das Produkt verursachte Formaldehydkonzentration in einem Prüfraum 0,1 ppm
(parts per million) überschreitet, oder nach der oben aufgeführten Messmethode über 3,5 mg/kg liegt. Für
das Erreichen der Einstufung in die Qualitätsstufe E1 bei plattenförmigen Holzwerkstoffen ist dies der
Grenzwert. Dies ist bei dem geprüften Produkt nicht der Fall.
Bewertung: Eine Belastung durch Formaldehyd ist nicht gegeben.

2.6 Diffusions- und Resorptionsfähigkeit

Die Behaglichkeit, die Wohnlichkeit, das angenehme und gesunde Klima eines Raumes sind u.a. von einer optimalen Luftfeuchtigkeit abhängig.
Zu hohe Feuchtigkeit
verändert die Aerosolstruktur der Luft in physiologisch ungünstigem Sinne beeinträchtigt in hohem Maße die Wärmeregulation des Körpers über die Lungen- und Hautatmung (bei höherer Feuchtigkeit kann das ausgeschwitzte Wasser schwerer verdunsten und die Wärmeregu- lierung des Körpers wird beeinträchtigt)
Zu trockene Luft führt zu
Verkrustung und Reizung der Schleimhäute einseitiger Luftionisation mit positiver Ladung (im Gegensatz zur negativen Ionisation bei Schönwet- Da der Feuchtegehalt der Luft, bedingt durch verschiedene Faktoren, ständig schwankt, muss ein Aus-gleich erfolgen können. Teilweise kann der Ausgleich über Lüften erreicht werden. Wichtige Aufgaben kommen diesbezüglich jedoch auch den umgebenden Wohnraumumfassungsflächen zu. Diese sollten eine möglichst gute Wasserdampfpufferungsfähigkeit haben. Sie muss überschüssige Raumluftfeuchte aufnehmen und später wieder abgeben können. Entscheidend für die Fähigkeit sind die Eigenschaften der Oberflächenbehandlungsmittel, der Dämmmaterialien und die Art der verwendeten Oberflächenvergütung bzw. Oberflächenbeschichtung.
Prüfmethode:
nach DIN 52615

Prüfergebnis:
Diffusionswiderstandszahl µ
Diffusionswiderstand µ
Bewertung
< 10
praktisch durchlässig

Bewertung: Das Probenmaterial weist die für das Produkt typischen Wasserdampfdiffusionseigen-
schaften auf. Der Wert ist als sehr positiv zu bewerten.

2.7 Bestimmung von Feinstäuben nach DIN 53482 P8 in Anlehnung an DIN 53811
Stäube sind disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen, entstanden durch mechanische Prozesse oder durch Aufwirbelung. Stäube gehören zusammen mit Rauchen und Nebeln zu den Aerosolen. Zur Beurtei- lung der Gesundheitsgefahren von Stäuben ist neben der speziellen Schadstoffwirkung, der Konzentration und der Expositionszeit die Partikelgröße zu berücksichtigen. Dies unterscheidet Stäube wesentlich von Gasen und Dämpfen. Die Aufnahme in den Körper erfolgt vorwiegend über die Atmung. Transport und Ablagerung des Staubes in den Atemwegen werden weitgehend durch das Verhalten von Partikeln in strömenden Gasen bestimmt. Je kleiner ein Staubteilchen ist, desto tiefer kann es in die Atemwege ein- dringen und dort gesundheitliche Schäden hervorrufen. Stäube können allergische Veränderungen der Schleimhäute bewirken. Es ist zu begrüßen, dass im Arbeitsbereich Grenzwerte für die Staubbelastung festgesetzt wor- den sind. Im allgemeinen ist zwar die Staubentwicklung am Arbeitsplatz erheblich höher als im Wohnbe- reich. Hingegen ist die Aufenthaltszeit im Wohnbereich wesentlich höher als am Arbeitsplatz, Deswegen muss berücksichtigt werden, ob von einem Produkt auch im Wohnbereich Feinstäube abgegeben werden. Definitionen:
Die größten inhalierbaren Teilchen werden im Nasen-Rachenraum abgeschieden; kleinere Teilchen (<25 µm im a.D.) gelangen in den Tracheo-Bronchialbaum und werden dort abgeschieden. Die feinsten Teil-chen (<10 µm a.D.) können bis in den Alveolarbereich gelangen und dort abgeschieden werden. Bei fa- serförmigen Teilchen der Dichte von Mineralien ist dies möglich für geometrische Faserdurchmesser < 3 µm und Faserlängen bis etwa 100 µm. Damit kann bei der Messung und Beurteilung von Staubkonzentra-tionen von einheitlichen Maßstäben ausgegangen werden. Unter Feinstaub wird der alveolengängige Staub verstanden. Dieser umfasst ein Staubkollektiv, das ein Abscheidesystem passiert, dass in seiner Wirkung der theoretischen Trennfunktion eines Sedimentab- scheiders entspricht, der Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser von 5 µm zu 50% abscheidet (Johannesburger Konvention 1959). Der Durchlassgrad eines solchen Vorabscheiders beträgt für Staub- teilchen der Dichte l (1,0 g/cm3) mit einem aerodynamischen Durchmesser von Durchmesser [µm]
Durchlassgrad [%]
Faserförmige Teilchen mit Längen bis zu etwa 100 µm können in den Alveolarbereich gelangen. Voraus- setzung ist, dass der geometrische Faserdurchmesser unter 3 nm liegt und die Dichte der Fasern derjeni- gen von Mineralien entspricht. Dieser alveolengängige Anteil des Gesamtstaubgehaltes wird für die bau- biologische Beurteilung erfasst. Ein staubhaltiges Produkt, daß dem visuellen Eindruck nach sehr staub- haltig erscheint, muss deshalb nicht unbedingt alveolengängigen Feinstaub obiger Definition enthalten. Das Prüfmaterial wies sowohl den größerdimensionierten Staub auf als auch den alveolengängigen Feinstaub nach obiger Dimension, auf den sich der MAK-Wert bezieht. Die Mengen lagen nahe dem Grenzbereich der gesicherten Auswertung < 0,5 mg/m³. Als allgemeiner Staubgrenzwert gilt eine Feinstaubkonzentration von Dieser Wert gilt für die allgemeine Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer all- gemeinen Staubwirkung. Auch bei Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwertes ist mit einer Gesund- heitsgefährdung nur dann nicht zu rechnen, wenn sichergestellt ist, dass keine mutagenen, krebserzeugend fibrogenen, toxischen oder allergisierenden Wirkungen des Staubes zu erwarten sind. Diese Vorausset- zungen wurden bisher nur für die Feinstaub - MAK - Werte von Aluminium und seinen Oxiden, Graphit (Quarzgehalt < 1%), Eisenoxiden, Magnesiumoxid und Titanoxid festgestellt. In allen übrigen Fällen sind deshalb stoffspezifische MAK - oder TRK - Werte neben dem allgemeinen Staubgrenzwert anzuwenden.
Prüfdurchführung:

Zur Prüfung wurde das Prüfgut mit einem Siebboden getrennt in das Prüfrohr eingebaut. Die enthaltenen Staubanteile blieben auf der Filteroberfläche zurück. Die Mengenbestimmung wurde durch Wägung im Halbmikrobereich auf 0,1 mg Genauigkeit durchgeführt. Die Bestimmung des alveolengängigen Schlankheitsgrades der Staubpartikel erfolgte unter dem Auflicht-Mikroskop bei einer Vergrößerung bis 500-fach. Die Vermessung erfolgte unter dem Großfeld-Metallmikroskop der Fa. Leitz (Industrie- Mikroskop SM-LÜX HL mit DF-IC-Auflichteinrichtung) mittels Leitz- Latimet Fernsehmikrometer: Die
Bewertung:

Die Prüfluftmengen wurden auf einen m³ umgerechnet. Die Feinstaubgehalte lagen deutlich unter der Zulässigkeitsgrenze von 6 mg/m³ Luftvolumen. Es ist nicht mit einer Feinstaubbelastung der Wohnraumluft bzw. der Umwelt durch die Verwendung des Sowohl die Staub- wie auch die Feinstaubspuren zeigten keine Faserform, wie sie für eine Alveolengän- Es wurden in dem Werkstoff keine Asbestfasern gefunden.
3. Hinweis zur Verleihung und Nutzung des Prüfsiegels

Um die Neutralität und Objektivität zu wahren, wurden die Untersuchungen vom Institut für Baubiologie
GmbH an verschiedene Institute und Fachlabore in Auftrag gegeben, die für die durchgeführten Prüfun-
gen Prüfberichte vorzulegen haben. Alle Zahlenwerte dieses Gutachtens sind den Prüfberichten entnom-
men. Die Prüfberichte können im Institut eingesehen werden.
Die Prüfbedingungen, die Prüfungen und die Beurteilung gründen sich auf den aktuellen wissenschaftli-
chen Erkenntnisstand. Sie können entsprechend dem Fortschritt von Technik, Wissenschaft und Prüfver-
fahren geändert, ergänzt oder erweitert werden. Dies gilt besonders für neue Erkenntnisse, was die Nach-
weisbarkeit von biologisch negativen (aber auch positiven) Wirkungen betrifft, sowie für die Kriterien zur
Erfassung der ökologischen Aspekte, da diese Bereiche noch in den Anfängen der Entwicklung stehen.
Aufgrund der dem Institut für Baubiologie Rosenheim vorliegenden Prüfergebnissen wird dem Produkt
Masterclima
Dieses Prüfsiegel muss stets in Zusammenhang mit dem ganzen Produktnamen geführt werden. Der Hersteller darf das Prüfsiegel in der Werbung nur für jene Produkte verwenden, für die es verliehen ist. Er ist verpflichtet, jeden Versuch einer Irreführung des Konsumenten darüber zu unterlassen, für wel-che Produkte das Prüfsiegel verliehen ist und für welche nicht. Das gilt auch für den Wortbegriff "GE-PRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR". Das Zeichen des Instituts "IBR" darf nur als Bestandteil des Prüfsiegels verwendet werden. Vor Ablauf der Geltungsdauer kann die Verlängerung beantragt werden. Die fortdauernde Verwendung des Prüfsiegels ist abhängig vom positiven Ausgang der Nachprüfung durch das IBR. Die Nachprüfung wird nach dem jeweils aktuellen Stand der Prüfkriterien durchgeführt. Die Hersteller, die das Prüfsiegel nutzen, sind verpflichtet, beabsichtigte Änderungen des Produktes, die Auswirkungen auf die geprüfte wohnbiologische Qualität haben, rechtzeitig dem Institut mitzuteilen. Das Institut kann die Verwendung des Prüfsiegels bei Missbrauch jederzeit untersagen. INSTITUT FÜR BAUBIOLOGIE GmbH

Source: http://www.promax-engineering.ro/dwn/gutachten_promat.pdf

Microsoft word - pre1178311162.doc

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