Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-01 M e r k b l a t t Beihilfe - Land
Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen erleichtern und eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bieten. Rechtsansprüche können Sie hieraus nicht ableiten, da für die Festsetzung Ihrer Beihilfe die Beihilfevorschriften (BVO) des Landes NRW in der jeweils geltenden Fassung maßgebend sind. Die Informationen richten sich in erster Linie an Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Per-sonen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wird für ergänzende Informationen auf das Einlegeblatt verwiesen. Inhaltsverzeichnis Seite
3.2 Selbstbehalte bei stationärer Krankenhausbehandlung
4.1 Arzt- und Heilpraktikerbehandlung, Psychotherapie
1. Antragstellung Beihilfeansprüche können auch erlöschen. Beantragen
Beantragen Sie Beihilfe ausschließlich mit dem amtlichen
Sie Ihre Beihilfe daher innerhalb von einem Jahr nach Ent-
Formblatt. Der Vordruck ist sorgfältig auszufüllen und
stehen der Aufwendungen, spätestens jedoch ein Jahr nach
von der beihilfeberechtigten Person selbst zu unterzeich-
Ausstellung der ersten Rechnung. In Sterbefällen beginnt
nen. Soll eine andere Person zur Stellung der Beihilfeanträ-
die Ausschlussfrist für die Pauschalbeihilfe mit dem Todes-
ge berechtigt sein, so ist hierüber eine Vollmacht (Voll-
machtsvordruck Ihrer Beihilfestelle oder formlos) vorzule-
Zu jedem Rechnungsbeleg ist die Kostenerstattung Ihrer
Für Aufwendungen wegen dauernder Pflegebedürftig-
Krankenversicherung bzw. gesetzlichen Krankenkasse oder
keit (nicht medizinische Behandlungspflege) sowie für
Ersatzkasse nachzuweisen. Sofern Sie privat krankenversi-
Pflegehilfsmittel ist die Beihilfe mit dem hierfür vorgese-
chert sind und einen geeigneten Nachweis über eine beste-
henen Vordruck (gelb, mit „P“ gekennzeichnet) zu beantra-
hende Quotenversicherung vorlegen, kann im Regelfall
gen. Eine Einsendung des Vordruckes per Fax kann nur zur
Fristwahrung erfolgen. Auf die Vorlage des Antragsform-
blattes mit der im Original geleisteten Unterschrift (keine
Zum Nachweis Ihrer Aufwendungen fügen Sie dem Beihil-
feantrag und der Zusammenstellung bitte die Original- rechnungsbelege, Durchschriften, Kopien oder beglau-
Dem Antrag sind die notwendigen Unterlagen (Rechnun-
bigte Abschriften bei. In Sterbefällen ist die Vorlage von
gen, Rezepte, Verordnungen etc.) beizufügen und sortiert
nach Kostenart und Person in den Vordruck „Zusammen- stellung der Aufwendungen“ einzutragen. Die Zweit- Quittungen, Mahnungen, Belege über Vorauszahlun-
schrift der Zusammenstellung ist für Ihre Unterlagen be-
gen, Heil- und Kostenpläne und dgl. können grundsätzlich
stimmt und nicht mit dem Beihilfeantrag einzureichen.
nicht als Nachweis akzeptiert werden. Fotokopien müssen
Beachten Sie, dass eine Beihilfe grundsätzlich nur gewährt
wird, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Auf-
Sind ärztliche Verordnungen oder Notwendigkeitsbe-
wendungen insgesamt mehr als 100 EUR betragen (§13 scheinigungen erforderlich, die im übrigen immer vor dem
BVO). Sofern Ihre Kosten aus einem Jahr diesen Betrag
Entstehen der Aufwendungen ausgestellt sein müssen (z.B.
nicht erreichen, jedoch mehr als 15 EUR betragen, kann
bei Hilfsmitteln, Heilbehandlungen) fügen Sie diese den
nach Ablauf von zehn Monaten dennoch eine Beihilfe be-
Bitte beachten Sie, daß Arzt- und Zahnarztrechnungen
neben der Diagnose auch Stempel und Unterschrift des Ausstellers enthalten, sofern der Beleg nicht eindeutig dem
Rechnungsaussteller zugeordnet werden kann (z.B. bei
hilfestelle unbürokratisch beseitigen (8:30 - 11:30 Uhr
Rechnungslegung durch privatärztliche Verrechnungsstel-
außer mittwochs, dienstags auch 13:30-15:00 Uhr). Auch
len oder bei Verwendung von vorgedruckten Kopfbögen).
Fragen des Beihilferechts können oftmals durch ein Tele-
Bitte prüfen Sie nach Erhalt des Beihilfebescheides, ob Ihre
fonat geklärt werden. Durch den so vermiedenen Schrift-
verkehr tragen Sie zu einer zügigen Bearbeitung der Beihil-
Offensichtliche Fehler lassen sich im Regelfall bereits
durch einen Anruf während der Sprechzeit bei Ihrer Bei- 2. Beihilfeanspruch Der Bemessungssatz (§ 12 Abs. 1 BVO) ist personenbezogen und beträgt im Regelfall für - den Beihilfeberechtigten im aktiven Dienst ohne Kind oder mit einem Kind
- den Beihilfeberechtigten im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern
(bei mehreren Beihilfeberechtigten gilt dieser Bemessungssatz nur für einen von Ihnen
- den Beihilfeberechtigten im Ruhestand (Versorgungsempfänger)
- den berücksichtigungsfähigen Ehegatten
- berücksichtigungsfähige Kinder sowie beihilfeberechtigte Waisen
Die Beihilfe darf zusammen mit den Versicherungsleis-
- Ein Kind ist im Familienzuschlag nach dem Besoldungs-
tungen und den sonstigen zugeflossenen Erstattungen die
gesetz nicht mehr berücksichtigt oder berücksichtigungsfä-
tatsächlichen Aufwendungen (dem Grunde nach beihilfe-
hig (Ausnahme: Wegfall wegen Überschreitens der Ein-
fähige Aufwendungen) nicht übersteigen (Höchstbe- tragsberechnung nach § 12 Abs. 7 BVO). Nicht berück-
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle.
sichtigt werden dabei Krankenhaustagegeld-, Kranken- tagegeld- und sonstige Summenversicherungen bis 80 3. Selbstbehalte für Aufwendungen
Das Haushaltssicherungsgesetz vom 17.12.1998 (GV NRW
S. 750) hat durch eine Änderung des § 88 LBG die Basis
Beteiligt sich ein Rentenversicherungsträger an den Bei-
geschaffen für eine über die Eigenvorsorge hinausgehende
trägen zur Kranken- und Pflegeversicherung, so ermä-
Selbstbeteiligung der Beihilfeberechtigten und der berück-
ßigt sich der Bemessungssatz bei Personen, denen dem Grunde nach eine Beitragsentlastung von mindestens 80
EUR monatlich zusteht, um 10 % (§ 12 Abs. 3 BVO). Die-
3.1 Kostendämpfungspauschale
se Regelung sagt aus, dass es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Beitragszuschusses nicht ankommt. Somit kann
Für jedes Kalenderjahr, aus dem Aufwendungen in einem
ein – auch teilweiser – Verzicht auf den zustehenden Bei-
Beihilfeantrag geltend gemacht werden, ist die auszuzah-
tragszuschuss die Absenkung des Bemessungssatzes nicht
lende Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale auf der
Basis der nachfolgenden Tabelle einmalig zu kürzen (§ 12
a BVO). Die Pauschale entfällt bei Waisen, gesetzlich
Sollte aufgrund einer Beschäftigung ein Zuschuss nach § versicherten Beihilfeberechtigten, bei Aufwendungen für 257 SGB V zum privaten Krankenversicherungsbeitrag Vorsorgeuntersuchungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3
gewährt werden, beachten Sie bitte die Seite 2 des Einlege-
BVO sowie bei Beihilfen zu dauernder Pflegebedürftig- keit. Sie entfällt im Jahr des Todes des Beihilfeberechtigten
bei Witwen und Witwern sowie bei Beihilfen an Hinter-
Sofern der Ehegatte oder die Kinder berücksichtigungsfä-
bliebene und sonstige Personen in Todesfällen. Für die
hige Personen im Sinne von § 2 BVO sind, entfällt die
Zuteilung zu den Stufen in der Tabelle ist die Besoldungs-
Beihilfegewährung für diesen Personenkreis in folgenden
gruppe maßgebend, nach der die Bezüge berechnet sind.
Die Kostendämpfungspauschale bemisst sich bei Ruhe-
- Der Ehegatte erzielt im Kalenderjahr vor der Antragstel-
standsbeamten nach dem Ruhegehaltssatz, der der Berech-
lung einkommensteuerrechtliche Gesamteinkünfte (§ 2
nung des Ruhegehaltes tatsächlich zugrunde liegt, höchs-
Abs. 3 EStG) von über 18.000 EUR, bei erstmaligem Ren-
tens jedoch 70 v.H., bei Hinterbliebenen nach 60 v.H. des
tenbezug ab 01.01.2004 zuzüglich der Differenz zwischen
Ruhegehaltssatzes höchstens jedoch 40 v.H. des Tabellen-
dem steuerlichen Ertragsanteil und dem Bruttobetrag
- Der getrennt lebende Ehegatte hat keinen Unterhaltsan-spruch gegen des Beihilfeberechtigten durchsetzen können.
Tabelle:
Höchstbetrag 70 v.H. Höchstbetrag 40 v.H. Stufe Besoldungsgruppen Betrag (Ruhestandsbeamte) (Hinterbliebene)
A 12 – A 15, B 1, C 1, C 2, H 1 – H 3, R 1 300 EUR
Der ermittelte Betrag wird auf 5 EUR abgerundet. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind oder jedes Kind, das nur deshalb nicht berücksichtigt ist, weil es selbst beihilfeberechtigt ist, vermindert sich die Kostendämpfungspauschale um 60 EUR. Die Höhe der Kostendämpfungspauschale richtet sich nach den bei der erstmaligen Antragstellung im Kalenderjahr maßgebenden persönlichen Verhältnissen. 3.2 Selbstbehalte bei stationärer Kranken- gen sind im Rahmen der vom Finanzministerium vorgege- hausbehandlung
benen Höchstbeträge beihilfefähig, sofern sie von Ange-
Die beihilfefähigen Aufwendungen bei stationärer, teilsta-
hörigen der Heil- und Hilfsberufe (Krankengymnasten,
tionärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung wer-
Masseure etc., nicht jedoch Fußpfleger, Gymnastiklehrer
den für ggf. gewählte Wahlleistungen (privatärztliche Be-
oder Kosmetikerinnen) durchgeführt werden.
handlung, Ein- oder Zweibettzimmer) um folgende Eigen-
Für folgende Kosten ist eine vorherige Anerkennung der anteile (Selbstbehalte) gekürzt: Beihilfefähigkeit zwingend erforderlich:
- Kur- und Sanatoriumsbehandlung
In Krankenhäusern, die nach der Bundespflegesatzverord-
- Anschlussheilbehandlungen
nung abrechnen, gilt jeweils täglich ein Eigenanteil für das
- Ambulante psychotherapeutische Behandlung (Aus- Zweibettzimmer von 15 EUR und für die privatärztliche
nahme: bis zu fünf probatorische Sitzungen)
Behandlung von 10 EUR. In Krankenhäusern, die nicht
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel über 1000 EUR, die
die Bundespflegesatzverordnung anwenden, gilt bei Inan-
nicht in der Auflistung unter Nr. 4.3 aufgeführt sind
spruchnahme des Pflegesatzes der zweiten Pflegeklasse ein
- Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland
Eigenanteil von 25 EUR täglich. Der Eigenanteil ist maxi-
- Implantate im Zahnbereich
mal für 30 Tage bzw. 750 EUR je beihilfeberechtigte und
berücksichtigungsfähige Person im Kalenderjahr anzuset-
Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für
- wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmittel oder Heilbehandlungen (z.B. Geriatrika) 4. Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs Die nachfolgenden Ausführungen sind nicht abschlie- ßend und sollen nur einen Überblick über beihilfefähige
- Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise Kosten geben. Sollten Sie in Einzelfragen unsicher sein,
- Mund- und Rachentherapeutika (Ausnahme: Pilzinfek-
wenden Sie sich bitte an die Beihilfestelle, die Ihnen nach
Möglichkeit auch telefonisch während der Sprechzeit Aus-
- Abführmittel (Ausnahme: Erhebliche Grunderkrankun- - Vitaminpräparate (Ausnahme: Vitaminmangelerkran- Beihilfefähig sind nur die notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang, die der Wiedererlangung der - Thymuspräparate (z.B. Thym Uvocal, Wobe Mugos Th)
Gesundheit, der Besserung oder Linderung von Leiden
- Kosten für empfängnisregelnde Mittel für Personen ab
bzw. dem Ausgleich oder der Beseitigung von angeborenen
oder erworbenen Körperschäden dienen. Aufwendungen
- Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion
zum Zwecke vorbeugender Maßnahmen, die somit nicht
(z.B. Viagra, Uprima, Ixense, Nuviva, Levitra, Cialis)
im Krankheitsfall entstehen, werden nicht berücksichtigt.
- Präparate zur Anreizung und Steigerung der sexuellen
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Bei-
hilfestelle. Bitte haben Sie Verständnis, dass in Zweifelsfäl-
- Mittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Regulie-
len Stellungnahmen der zuständigen Amtsärzte eingeholt rung des Körpergewichtes (z.B. Xenical, Reductil) - Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses (z.B.
Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte
Heilbehandlungen sind nicht beihilfefähig.
- nicht krankheitsbedingte Sterilisationen
Aufwendungen für wissenschaftlich noch nicht aner- - zur Raucherentwöhnung kannte Heilbehandlungen können von der obersten
Dienstbehörde auf Grund des Gutachtens eines Amts- oder Vertrauensarztes für beihilfefähig erklärt werden. Ärztlich verordnete, wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlun- 4.1 Arzt- oder Heilpraktikerbehandlung,
In der Zahnarztpraxis verwendete konfektionierte Materia-
Psychotherapie
lien, auch Füllungs- und Abdruckmaterial sowie
Beihilfefähig sind die vom Arzt in Rechnung gestellten
Materialien aus Metall und Keramik für ein Implantat sind
Kosten, soweit diese im Einklang mit der Gebührenord-
beihilfefähig, nicht jedoch Anästhetika und diverses nung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Im Regelfall Praxismaterial oder Dicor-Glaskeramikkronen.
sind die Gebührensätze der GOÄ für die ärztlichen Leis-
Fügen Sie der Zahnarztrechnung bitte immer die dazugehö-
tungen bis zum 2,3fachen Satz, für überwiegend medizi-
rigen Material- und Laborkostenrechnungen bei.
nisch-technische Leistungen bis zum 1,8fachen Satz und
für Laborleistungen bis zum 1,15fachen Satz der Gebüh-
Aufwendungen für Implantate sind nur unter sehr engen
renordnung beihilfefähig. Liegt eine ausreichende perso-
Voraussetzungen (z.B. atrophischer zahnloser Unterkiefer)
nenbezogene medizinische Begründung vor, können die
und nach vorheriger Anerkennung aufgrund eines amts-
Kosten für die ärztliche Leistung bis zum 3,5fachen Satz, ärztlichen Gutachtens durch die Festsetzungsstelle beihil-
für die medizinisch-technische Leistung bis zum 2,5fachen
fefähig. Wird eine Implantatversorgung gewählt, deren
Satz und für die Laborleistungen bis zum 1,3fachen Satz
Kosten nicht als beihilfefähig anerkannt werden können,
berücksichtigt werden. Andere beihilferechtliche Ansprü-
werden für jeden durch die Implantatversorgung ersetzten
che bestehen auch dann nicht, wenn mit dem Arzt eine
Zahn pauschal 250 EUR als beihilfefähig anerkannt. Mit
Honorarvereinbarung (Abdingung) getroffen wurde.
diesem Betrag sind alle durch zahnärztliche oder kieferchi-
rurgische Behandlung entstandenen Kosten abgegolten.
Kosten für ärztliche Atteste und Bescheinigungen sind
nur beihilfefähig, wenn sie für die Anerkennung der Beihil-
4.3 Hilfsmittel
fefähigkeit erforderlich sind oder von der Beihilfestelle
Beihilfefähig sind vom Arzt schriftlich verordnete Hilfsmit-
besonders angefordert werden. Kosten für die Behandlung
tel (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 BVO), zu denen auch Körperersatz-
durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker, die sich
stücke, Kontrollgeräte sowie Apparate zur Selbstbehand-
aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
lung rechnen, sowie die Aufwendungen für Anschaffung
ergeben, sind grundsätzlich nur bis zur Höhe vergleichbarer
und Reparatur. Für den Betrieb von Hilfsmitteln ist nur
ärztlicher Gebühren nach der GOÄ beihilfefähig.
der Betrag, der 100 EUR im Kalenderjahr übersteigt, zu
Ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind bis
berücksichtigen. Die Mietgebühren für Hilfsmittel sind
auf fünf probatorische Sitzungen nur nach vorheriger An-
beihilfefähig, sofern sie insgesamt nicht höher als die ent-
erkennung aufgrund eines vertrauensärztlichen Gutachtens
durch die Beihilfestelle, Ihrer privaten Krankenversiche-
rung oder gesetzlichen Krankenkasse beihilfefähig.
Nicht beihilfefähig sind Hörgerätebatterien für Personen,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hilfsmittel, die
4.2 Zahnbehandlung
auch von anderen als der erkrankten Person oder auch im
Beihilfefähig sind die Honorarkosten des Zahnarztes,
Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung benutzt werden
soweit diese im Einklang mit der Gebührenordnung der
können (z.B. Bandscheibenmatratzen, Liegestühle, Ge-
Zahnärzte (GOZ) berechnet wurden. Im Regelfall sind die
sundheitsschuhe, Fieberthermometer, Heizkissen, Bestrah-
Gebührensätze der GOZ bis zum 2,3fachen Satz der Ge-
lungslampen, Standfahrrad/Fahrradergometer etc). sind
bührenordnung beihilfefähig. Liegt eine ausreichende me-
dizinische Begründung vor, können die Kosten bis zum
3,5fachen Satz berücksichtigt werden. Andere beihilfe-
Eine Liste von Hilfsmitteln die – ärztlich verordnet – ohne
rechtliche Ansprüche bestehen auch dann nicht, wenn mit
vorherige Anerkennung beihilfefähig sind folgt auf der
dem Zahnarzt eine Honorarvereinbarung (Abdingung) Hilfsmittel die dort nicht aufgelistet sind und deren Kosten
Bestimmte zahntechnische Leistungen (z.B. Prothesen,
1000 EUR übersteigen, sind nur beihilfefähig, wenn die
Brücken, Kronen, Halte- und Stützvorrichtungen etc.) sind
Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit vorher anerkannt
nur eingeschränkt beihilfefähig. Bei kieferorthopädischer oder konservierender Behandlung sowie für eine Auf-
Übersteigen diese Kosten 2.500 EUR, ist die Zustimmung
bissschiene sind die bei zahntechnischen Leistungen ent-
stehenden Laborkosten (Fremd- oder Eigenlabor) in voller Höhe, bei Zahnersatz, Zahnkronen oder Einlagefüllun- gen (Inlays) nur zu 60 % beihilfefähig (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BVO). Auf diesen beihilfefähigen Betrag wird der perso- nenbezogene Bemessungssatz angewendet. Bei einer Ver- sorgung mit Zahnersatz wird also im Regelfall von 60 % der beihilfefähigen Laborkosten eine Beihilfe von 70 % ausgezahlt. Folgende ärztlich verordnete Hilfsmittel sind ohne vorherige Anerkennung dem Grunde nach beihilfefähig: Atemmonitor, * Beihilfefähigkeit durch Höchstbeträge begrenzt (Hörgeräte je Ohr sowie Perücken 1050 EUR, Blutdruckmessgerät 80 EUR, Blutzuckerteststreifen (Glucoseteststreifen) 0,60 EUR je Stück) 4.4 Brillen und Kontaktlinsen
nicht oder nicht ausreichend erreicht werden kann. Diese
Zu ärztlich verordneten Brillen wird eine Beihilfe gewährt.
Voraussetzung ist nur bei Vorliegen bestimmter Indikatio-
Aufwendungen für die Ersatz- oder Folgebeschaffung
nen erfüllt. Sind Kontaktlinsen angeschafft worden, ob-
einer Brille oder von Kontaktlinsen sind grundsätzlich
wohl eine Brille als ausreichende Sehhilfe anzusehen ist,
auch dann beihilfefähig, wenn die Refraktionsbestim-
sind nur Kosten in Höhe der Aufwendungen für entspre-
mung durch einen Optiker vorgenommen wurde. Auf-
chende Brillengläser beihilfefähig. Eine Ersatzbeschaffung
wendungen für die Refraktionsbestimmung sind bis zu
bei gleichbleibender Sehschärfe ist nur bei weichen Kon-
13,- EUR beihilfefähig. Von dieser Regelung erfasst ist
taktlinsen nach Ablauf von zwei Jahren beihilfefähig.
jede Beschaffung von Brillen oder Kontaktlinsen, die nicht
Aufwendungen für Kurzzeitlinsen (z.B. Einmallinsen)
sowie für Pflege- und Reinigungsmittel sind grundsätz-
Auf eine ärztliche Verordnung kann nur für die Refrak-
tionsbestimmung verzichtet werden. Besonderheiten - wie
z.B. Tönung oder Entspiegelung der Gläser bzw. Kunst- 4.5 Beförderungskosten stoff - bedürfen immer einer ärztlichen Verordnung mit
Die beihilfefähigen Aufwendungen umfassen die Kosten
entsprechender medizinischer Begründung. Mehraufwen-
für die Beförderung des Erkrankten und, falls erforderlich,
dungen für entspiegelte Brillengläser sind nur bei höher-
einer Begleitperson bis zur Höhe der Kosten der niedrigs-
brechenden Gläsern ab 6 Dioptrien beihilfefähig.
ten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen
Aus der Rechnung Ihres Optikers müssen der Grundpreis
(z.B. Fahrten mit der deutschen Bahn mit Sparpreis 25
mineralischer Gläser und die Kosten der jeweiligen Son-
entsprechend 25 % Rabatt). Gepäckbeförderungskosten
derleistung hervorgehen. Die Kosten der Fassung sind
sind daneben nicht gesondert beihilfefähig.
nicht beihilfefähig. Einschleifkosten beihilfefähiger Bril-
lengläser werden bis zu einem Betrag von 11 EUR je Glas
Unter Beachtung der folgenden Ausschlussgründe sind
Aufwendungen für die Benutzung einer Taxe, eines Krankenwagens, Rettungshubschraubers oder Kraft-
Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung einer Sehhilfe
wagens der beihilfeberechtigten Person oder eines Fa-
(auch Ersatz beider Gläser z.B. wegen Beschädigung) für
milienangehörigen beihilfefähig, wenn ärztlicherseits
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind
bescheinigt wird, dass wegen des Gesundheitszustandes
allerdings nur beihilfefähig, wenn eine Änderung der
der erkrankten Person ein anderes Beförderungsmittel
Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien (nur sphäri-
nicht benutzt werden konnte. Achten Sie immer auf die
scher Wert) vorliegt.
Vorlage der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Wird bei medizinischer Notwendigkeit einer Taxe oder
Eine Änderung liegt auch dann vor, wenn z.B. die Werte
eines Krankenwagens der Kraftwagen der beihilfebe-
für ein Auge um 0,25 Dioptrien zugenommen und für das
rechtigten Person oder eines Familienangehörigen
andere Auge um 0,25 Dioptrien abgenommen haben oder
(nicht eines Bekannten oder Nachbarn) für Fahrten der
bei Kurzsichtigkeit sich die Sehschärfe (Visus) um min-
erkrankten Person benutzt, sind die entstandenen Aufwen-
dungen unabhängig von der Zahl der beförderten Personen
und dem Umfang des mitgeführten Gepäcks, bis 0,30 EUR
Kontaktlinsen (Haftschalen) können nur anerkannt wer-
den, wenn eine Korrektur des Sehfehlers durch eine Brille
Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für:
lung überwogen hat und in welchem organisatorischen
Beförderungskosten für die Hin- und Rückfahrt bei
Bereich die Unterbringung (Krankenhaus- oder Sanatori-
einer ambulanten Heilkur,
Die Mitnahme weiterer Personen bei Benutzung
Bitte beachten Sie in einem solchen Fall, daß Sie alle not-
wendigen Formalitäten (ggf. vorherige Anerkennung /
Die Benutzung privater Personenkraftwagen sowie
regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel am
Wohn-, Behandlungs- oder Aufenthaltsort und in
Eine Sanatoriumsbehandlung muß vor Beginn durch die
deren Nahbereich beieinfachen Entfernungen bis
Beihilfestelle anerkannt werden. Wird die vorherige An- zu 30 Kilometern, erkennung nicht eingeholt, kann keine Beihilfe zu Unter-
Die Mehrkosten für Hin- und Rückfahrten zu einem kunft, Verpflegung, Kurtaxe und Beförderungskosten anderen als dem nächstgelegenen Ort, an dem eine
gezahlt werden. Reichen Sie zunächst einen formlosen
geeignete Behandlung nach objektiven Gesichtspunk-
Antrag und eine ärztliche Bescheinigung ein. Ist bereits
ten mit gleicher Erfolgsaussicht möglich wäre,
bekannt, welches Sanatorium aufgesucht werden soll,
Den Rücktransport wegen Erkrankung während
geben Sie Ort und Namen des Hauses an und legen – so-
privater Auslandsaufenthalte.
fern vorhanden - einen Hausprospekt mit Preisliste vor. 4.6 Krankenhaus
Die Beihilfestelle wird die Notwendigkeit des Sanatori-
Bei einer stationären, teilstationärensowie vor- und
umsaufenthaltes durch den zuständigen Amtsarzt prüfen nachstationären Behandlung sind in Krankenhäusern,
lassen, der ggf. einen Untersuchungstermin festsetzt. Ein
die nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen,
Sanatoriumsaufenthalt wird nicht anerkannt, wenn im
neben den Arztkosten, soweit diese im Einklang mit der
laufenden oder in den drei vorangegangenen Kalenderjah-
Gebührenordnung der Ärzte - GOÄ - abgerechnet werden,
ren bereits eine beihilferechtlich anerkannte Sanatoriums-
der Basis- und Abteilungspflegesatz, teilstationäre- sowie
behandlung oder Heilkur durchgeführt wurde. Von der
Belegpflegesätze, Fallpauschalen und Sonderentgelte,
Einhaltung dieser Frist wird nur abgesehen, wenn nach
sowie als Wahlleistungen die Kosten für ein Zweibett-
dem amtsärztlichen Gutachten zwingende medizinische
zimmer bis zu der zwischen dem Verband der privaten
Krankenversicherung und der deutschen Krankenhausge-
sellschaft vereinbarten Höhe beihilfefähig.
Die Anerkennung wird für eine Behandlungsdauer von drei Wochen ausgesprochen, und kann während des Auf-
In Krankenhäusern, die nach Pflegeklassen differenzie-
enthaltes – sofern zwingende medizinische Gründe vorlie-
ren, sind beihilfefähig der Pflegesatz der dritten Pflege-
gen – aufgrund eines Notwendigkeitsattestes des Sanatori-
klasse, der sämtliche Regelleistungen umfasst, und der
umsarztes verlängert werden. Der Aufenthalt muss spätes-
Pflegesatz der zweiten Pflegeklasse - Zweibettzimmer
tens sechs Monate nach Bescheiderteilung angetreten
und privatärztliche Behandlung - (siehe jedoch Selbstbe-
Wurde ein Einbettzimmer in Anspruch genommen, so
Bei einer Sanatoriumsbehandlung wird zwischen Kran-
fügen Sie der Pflegesatzrechnung eine entsprechende
kenanstalten (§ 6 Abs. 2a BVO) und sonstigen Einrichtun-
Preisliste des Krankenhauses (meist Tarifauszug, der bei
gen (§ 6 Abs. 2b BVO) unterschieden. Die Unterschei-
Einweisung ausgehändigt wird) über die Kosten eines
dung hat Bedeutung für die Höhe der beihilfefähigen Kos-
Eine stationäre Krankenhausbehandlung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2
Bei einem Sanatoriumsaufenthalt in einer Krankenanstalt
BVO) ist zu unterscheiden von einer Behandlung in einer
ist der niedrigste Pflegesatz des Hauses (ggf. der Pro-
Anstalt, die nach der Beihilfeverordnung als Sanatorium
Person-Preis in einem Zweibettzimmer) höchstens bis zu
bezeichnet wird. In Krankenhäusern werden üblicherweise
einem Betrag von 104 EUR pro Tag beihilfefähig. Bei
keine kurähnlichen Behandlungen oder Rehabilitations-
einem Aufenthalt in einer sonstigen Einrichtung, die auch
Personen aufnimmt, die keiner stationären Behandlung
bedürfen, oder bei einem Aufenthalt in einem Haus, das
4.7 Sanatoriumsaufenthalt
mit einem Beherbergungsbetrieb (Hotel) räumlich ver- bunden ist, gilt ein Tageshöchstsatz von 52 EUR. Zur
Die Abgrenzung einer Sanatoriumsbehandlung (§ 6
Feststellung des beihilfefähigen Betrages für Unterkunft
BVO) von einem stationären Krankenhausaufenthalt (§ 4
und Verpflegung ist unbedingt eine Preisliste des Sanato-
Abs. 1 Nr. 2 BVO) besteht darin, dass Sanatorien Spezial-
riums vorzulegen. Einfache Bescheinigungen über den
behandlungen, vorwiegend nachgehende Behandlungen
niedrigsten Tagessatz werden nicht akzeptiert.
chronischer Leiden oder Nachbehandlungen von Gene-senden durchführen, insbesondere mit Mitteln der physika-
lischen Therapie (Anwendungen z.B. Massagen), durch
Beihilfefähig sind neben den Aufwendungen für Unter-
Bewegungstherapie oder durch besondere Formen der
kunft und Verpflegung die Kosten für das amtsärztliche
Ernährung. Auf derartige Behandlungen sind Akutkran-
Gutachten, Beförderungskosten, ärztliche Behandlung,
kenhäuser in der Regel nicht eingerichtet. Suchen Sie eine
medizinische Heilanwendungen, ärztlichen Schlussbericht
sogenannte gemischte Anstalt auf, in der sowohl eine
und Kurtaxe. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit be-
stationäre Krankenhausbehandlung als auch eine Sanatori-
deutet nicht, dass sämtliche in einem Sanatorium anfallen-
umsbehandlung durchgeführt werden kann, ist für die
den Kosten beihilfefähig sind. Nicht berücksichtigt werden
Beihilfefestsetzung entscheidend, welche Art der Behand-
z.B. Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte
formlosen Antrag und eine ärztliche Bescheinigung ein
und geben bitte den gewünschten Kurort an.
Liegt der Schwerpunkt eines Sanatoriumsaufenthaltes auf
solchen Methoden - z.B. Frischzellen- oder Ozonbehand-
Die Beihilfestelle wird die Notwendigkeit durch den zu-
lung -, kann ggf. der gesamte Aufenthalt nicht als notwen-
ständigen Amtsarzt prüfen lassen, der ggf. einen Untersu-
dig und somit nicht als beihilfefähig angesehen werden.
chungstermin festsetzt. Eine Kur wird nicht anerkannt,
wenn im laufenden oder in den drei vorangegangenen
Wird die Sanatoriumsbehandlung in NRW durchgeführt
Kalenderjahren bereits eine beihilferechtlich anerkannte
sind Beförderungskosten bei einer Entfernung zwischen
Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur durchgeführt wurde.
Wohn- und Behandlungsort bis 50 km pauschal mit 50
Von der Einhaltung dieser Frist wird nur abgesehen, wenn
EUR, bei einer Entfernung von mehr als 50 km pauschal
nach dem amtsärztlichen Gutachten zwingende medizini-
mit 100 EUR als beihilfefähig anerkannt.
Bei Fahrten mit regelmäßig verkehrenden Verkehrsmit- teln sind die tatsächlichen Kosten der niedrigsten Klasse
Die Anerkennung wird für eine Behandlungsdauer von
unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen
23 Tagen (einschließlich Reisetage) ausgesprochen.
beihilfefähig. Fügen Sie deshalb bitte dem Beihilfeantrag
Beihilfefähig sind die Kosten für das amtsärztliche Gut-
alle Fahrkarten, Platzkarten, Belege über Gepäckbeförde-
achten, ärztliche Behandlung, medizinische Heilanwen-
dungen, ärztlichen Schlussbericht und Kurtaxe. Zu den
Hat ein Beihilfeberechtigter einen Behandlungsort au- Kosten für Unterkunft und Verpflegung wird ein Zu- ßerhalb von NRW gewählt und stellt der Amtsarzt mit schuss von 20 EUR täglich und für anerkannte Begleit-
seinem Gutachten fest, dass der gleiche Behandlungserfolg
personen von 15 EUR täglich gezahlt.
auch in NRW zu erwarten ist, werden pauschal 100 EUR
(inkl. aller Kosten z.B. Gepäck) als Beförderungskosten
Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit bedeutet nicht,
für die Hin- und Rückfahrt als beihilfefähig anerkannt.
dass sämtliche anfallenden Kosten beihilfefähig sind.
Nicht berücksichtigt werden z.B. Aufwendungen für
Die Pauschale wird bei Fahrten mit dem PKW unabhängig nicht anerkannte
von der Personenzahl nur einmal gewährt.
Behandlungsmethoden. Liegt der Schwerpunkt auf
Sofern Sie mit dem PKW gefahren sind geben Sie bitte
solchen Methoden - z.B. Frischzellen- oder
die kürzeste Fahrstrecke in Kilometer an und fügen bei
Ozonbehandlung -, kann ggf. der gesamte Aufenthalt nicht
notwendiger Behandlung außerhalb von NRW einen
als notwendig und somit nicht als beihilfefähig angesehen
Nachweis bei, wie hoch die Fahrtkosten der niedrigsten
Klasse unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermä-
Die Beförderungskosten sind nicht beihilfefähig.
ßigungen mit regelmäßig verkehrenden Verkehrsmitteln
Bei Beantragung der Beihilfe ist die ordnungsgemäße Durchführung der Kurmaßnahme durch Vorlage des ärztlichen Abschlußberichtes nachzuweisen. 4.8 Anschlussheilbehandlung
Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 6 Abs. 1
5. Pflegebedürftigkeit, Pflegehilfsmittel
BVO, Anschlussheilbehandlung) nach einer stationären
Sofern Sie pflegebedürftig sind oder werden, erhalten Sie
Krankenhausbehandlung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO) kann
grundsätzlich eine Beihilfe (§ 5 BVO) zu einer häusli-
eine Sanatoriumsbehandlung - ggf. auch nachträglich -
chen Pflege, zu Pflegehilfsmitteln oder aber zu den Kos-
anerkannt werden, wenn der Krankenhausarzt deren Not-
ten einer stationären Pflege.
wendigkeit bescheinigt und die Sanatoriumsbehandlung
spätestens einen Monat nach Beendigung der stationären
Die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit und die
Krankenhausbehandlung beginnt, unabhängig davon ob im
Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe trifft die pri-
laufenden oder den letzten drei Jahren eine als beihilfefä-
vate Pflegeversicherung oder die gesetzliche Pflegekas-
hig anerkannte Sanatoriumsbehandlung durchgeführt wur-
se. Die Beihilfestelle übernimmt diese Entscheidung.
de. Bezüglich aller weiteren Faktoren gelten die vorge-
nannten Hinweise zu einem Sanatoriumsaufenthalt, wobei
Legen Sie daher immer den Grundbescheid über die
jedoch die dort dargelegte Beschränkung des niedrigsten
Pflegestufe vor. Sind Sie nicht pflegeversichert, richten
Tagessatzes auf 104 EUR keine Anwendung findet.
Sie einen formlosen Antrag auf Feststellung der Pflegestu-
fe, unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung, direkt
4.9 Ambulante Heilkur
an die Beihilfestelle. Der Amtsarzt wird dann die Einstu-
Beihilfen zu ambulanten Heilkuren einschließlich Mütter-
fung der Pflegebedürftigkeit vornehmen. Entstehen Kosten
genesungs- und Mutter/Vater-Kind-Kuren unter ärztlicher
für eine ärztlich verordnete medizinische Behandlungs-
Leitung in einem beihilfefähigen Kurort werden an Ver-
pflege (nicht Grundpflege), so sind diese Kosten grund-
sorgungsempfänger oder berücksichtigungsfähige Ange-
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte tele-
fonisch an Ihre Beihilfestelle, um ggf. ein entsprechendes
Eine ambulante Heilkur muß vor Beginn durch die Beihil-
festelle anerkannt werden. Wird die vorherige Anerken- nung nicht eingeholt, sind nur die Kosten beihilfefähig die 6. Unfall
auch bei der Behandlung am Wohnort entstanden wären
Sofern Aufwendungen entstehen, die unfallbedingt sind
(z.B. Arzt, Anwendungen). Reichen Sie zunächst einen
(hierzu zählen auch häusliche Unfälle), teilen Sie dieses
bitte im Beihilfeantrag unter dem Punkt 6f mit, da durch
Da beim Tode des/der Beihilfeberechtigten der Anspruch
die Beihilfestelle zu prüfen ist, ob und inwieweit Schaden-
auf Beihilfe in der bisherigen Form erlischt, kann unter
ersatzansprüche bestehen. Beruht der Unfall ausschließlich
den nachstehend genannten Voraussetzungen für Ehegat-
auf Selbstverschulden, reicht in der Regel die kurze Dar-
ten, Kinder, Erben oder andere Personen ein eigener Bei-
Sollten Sie jedoch einen Schadensersatzanspruch (§3
Zu den Kosten aus Anlass des Todes (§ 11 Abs. 1 BVO)
Abs. 4 BVO) gegen eine dritte Person haben, fordern Sie
wird keine Beihilfe gewährt. Die Kosten für die Überfüh-
bitte bei der Beihilfestelle das Formblatt „Unfallbericht“
rung der Leiche oder Urne (§ 11 Abs. 2 BVO) können
an. Legen Sie diesen ausgefüllten Bericht mit einem Bei-
beihilfefähig sein. Darüber hinaus kann zu den beihilfefä-
hilfeantrag und allen unfallbedingten Kostenbelegen vor.
higen Aufwendungen, die der verstorbenen Person
Fügen Sie Beihilfeanträgen mit nicht unfallbedingten Kos-
entstanden waren (§ 14 BVO), eine Beihilfe gewährt
ten keine Unfallbelege bei, sondern stellen Sie hierfür bitte
werden. Dies sind zu Lebzeiten entstandene Aufwendun-
gen, die der verstorbenen Person noch nicht mit einem
Beihilfebescheid erstattet wurden. Hierzu gehören auch
7. Auslandskosten
Aufwendungen, die durch eine Erkrankung im Ausland
(§ 10 BVO) entstehen, z.B. während eines Urlaubs oder
Eine Beihilfe zu Krankheitskosten der verstorbenen beihil-
bei Personen mit Wohnsitz im Ausland sind grundsätzlich
feberechtigten Person erhält auf Antrag derjenige, der die
beihilfefähig. Übersteigen die Kosten bei einer Behand-
Originale der Kostenbelege zuerst einreicht.
lung außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für einen Krank-
Für andere Personen (sog. sonstige Personen) darf die
heitsfall (gesamte Krankenhausbehandlung, ggf. nicht je
Beihilfe zusammen mit Sterbe- und Bestattungsgeldern
Arztbesuch) den Betrag von 1000 EUR, sind höchstens die
sowie sonstigen Leistungen, die zur Deckung der in Rech-
Kosten beihilfefähig, die auch am Wohnort oder in dem
nung gestellten Aufwendungen bestimmt sind, die tatsäch-
ihm am nächsten gelegenen geeigneten inländischen Be-
handlungsort entstanden wären. Bei Behandlungen inner- halb der EU oder des EWR sind die Kosten ohne Ver-
Alle sonstigen Personen müssen daher sämtliche Beträge,
gleich beihilfefähig, wenn gebietsfremden Personen nicht
die von Kranken- und Sterbekassen, Versicherungsgesell-
regelmäßig höhere Gebühren berechnet werden.
schaften und sonstigen Stellen aus Anlass der letzten
Krankheit und der Bestattung zustehen, mit Nachweisen
Da beispielsweise medizinisch notwendige Rücktransport-
belegen. Eine schriftliche Erklärung, dass evtl. keine bzw.
kosten nicht beihilfefähig sind, ist es nicht ausgeschlossen,
keine weiteren Beträge - außer den bereits nachgewiese-
dass eine beihilfeberechtigte Person anlässlich eines
nen Drittleistungen - zustehen, ist unbedingt beizufügen.
Unfalles oder einer Erkrankung im Ausland noch mit
erheblichen Kosten belastet bleibt. Aus diesem Grunde
Sämtliche Kosten sind durch Originalbelege nachzuwei-
wird dringend angeraten, für einen Auslandsaufenthalt
sen. Den Originalbelegen sind Zahlungsnachweise, z.B.
Überweisungsträger mit Girovermerk, Kontoauszug vom
Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
eigenen Konto, nicht jedoch vom Nachlasskonto (Konto
der verstorbenen Person) beizufügen. Bei Barzahlungen ist
Beachten Sie bitte, dass allen Auslandsbelegen, die nicht
neben der Quittung eine Erklärung erforderlich, dass Sie
in deutscher Sprache ausgestellt sind, eine ausreichende
die im Antrag nachgewiesenen Kosten getragen haben.
Übersetzung (Kosten nicht beihilfefähig) beigefügt ist.
Beispielsweise ist die Art der Behandlung (z.B. Beratung,
Ist der Antragsteller / die Antragstellerin Erbe/Erbin oder
Untersuchung, Injektion u.ä.) anzugeben, damit ggf. eine
Testamentsvollstrecker/in, entfällt ein Nachweis, dass
Vergleichsberechnung zu den GOÄ-/GOZ-Gebühren vor-
Mit freundlichen Grüßen
Rechnungsbeträge in ausländischer Währung werden am
Ihr Landesamt für Besoldung und Versorgung
Tag der Beihilfefestsetzung mit dem amtlichen Devisen- Wechselkurs in Euro umgerechnet, sofern der tatsächliche Umrechnungskurs nicht z.B. durch Umtauschbestätigung der Bank nachgewiesen wird. Ist eine Behandlung im Ausland dringend notwendig und im Inland kein vergleichbarer Heilerfolg zu erwarten (z.B. Operation nur von im Ausland tätigen Spezialisten), sind die Aufwendungen - nach vorheriger Anerkennung auf- grund eines amtsärztlichen Gutachtens - ohne besondere Beschränkung beihilfefähig. Auch zu den notwendigen Beförderungskosten werden Beihilfen gewährt (siehe jedoch Hinweis zu Ziffer 4.5). 8. Beihilfe im Todesfall
Physician Behavior Analysis under a Free Health Care System: An Empirical Research on Surmang Charity Clinic in Qinghai Tibetan Area Abstract: Based on the data of systematic medical institutions investigation and in-depth interviews of their responsible persons and practitioners in Qinghai Province undertaken in 2009, the paper focused on description and analysis of physician behavior
For immediate release US Patent Office grants a new patent to IDEA AG, which also covers the targeted analgesic product Diractin® (ketoprofen in Transfersome® gel) Munich, Germany – February 5, 2009. IDEA AG today announced the granting of a new US patent (7,473,432) that covers the recently improved Transfersome® technology and the Company’s lead product, Diractin®, whi