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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens FLÜSSIGES CHLORALKALISCHES PRODUKTLEBENSMITTELINDUSTRIECHLORALKALI-SCHAUMREINIGER 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Eine Zusammenstellung der für das Gemisch relevanten Informationen wird gerade anhand von Stoffexpositionsszenarien erarbeitet.
Im Anschluss daran erfolgt eine entsprechende Aktualisierung des Sicherheitsdatenblattes.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt HYPRED GmbHMarie-Curie-Straße 2353332 Bornheim - SechtemTel : 02227/90 82-14 Fax : 02227/90 82-22e-mail : [email protected] www.hypred.de Für Informationen bezüglich dieses Sicherheitsdatenblatts kontaktieren Sie bitte:[email protected] Durchwahl in dringenden Fällen (Rund um die Uhr, 7 Tage die Woche) :Tel. Nr : (+)1-760-476-3961Zugangskode : 333021 Giftzentrale Universität und Polyklinik, Adenauer Allee 119, 53113 BONN Tel.Nr : 0228/19 240 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG: Das Gemisch entspricht den von der Richtlinie 1999/45/EG vorgesehenen Einstufungskriterien.
Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1999/45/EG: R31€: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R35€: Verursacht schwere Verätzungen.
S13€: Von Nahrungsmitteln Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S2€: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S23b€: Dampf nicht einatmen.
S23d€: Aerosol nicht einatmen.
S26€: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
S36/37/39€: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S45€: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich Etikett vorzeigen).
S50a€: Nicht mit Säure mischen.
Keine weiteren Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Nicht anwendbar, da es sich um ein Gemisch handelt.
Chemischer Aufbau des Gemischs : FLÜSSIGES CHLORALKALISCHES PRODUKT Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 CAS-Nummer(n)
EINECS-Nummer(n)
Einstufung gemäß
Einstufung gemäß
Registrierungsnummer
67/548/EG oder
Verordnung
1999/45/EG
1272/2008/EG
Skin Corr. 1B H314STOT SE 3 H335Aquatic Acute 1 H400 1% <= Sulfonsäuren, sekundäre Alkane Acute Tox. 4 (oral) H302Skin Irrit. 2 H315Aquatic Chronic 3 H412 1% <= Amine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N- N Xn , R22 R38 R41 R50 Acute Tox. 4 (oral) H302 Skin Irrit. 2 H315Eye Dam. 1 H318Aquatic Acute 1 H400Aquatic Chronic 2 H411 Typ(1)€: Als gesundheits- und/oder umweltgefährdend eingestufter Stoff(2)€: Stoff mit Expositionsbegrenzung am Arbeitsplatz.
Als äußerst besorgniserregend eingestufter Stoff, der sich auf der Kandidatenliste zum Zulassungsverfahren befindet:(3)€: Als PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) eingestufter Stoff(4)€: Als vPvB eingestufter Stoff (sehr persistent, sehr bioakkumulativ)(5)€: Als krebserregend der Kategorie 1A eingestufter Stoff(6)€: Als krebserregend der Kategorie 1B eingestufter Stoff(7)€: Als mutagen der Kategorie 1A eingestufter Stoff(8)€: Als mutagen der Kategorie 1B eingestufter Stoff(9)€: Als reprotoxisch der Kategorie 1A eingestufter Stoff(10)€: Als reprotoxisch der Kategorie 1B eingestufter Stoff (11)€: Als Störungen des Hormonsystems verursachend eingestufter Stoff Kompletter Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ablegen und vor erneuter Verwendung waschen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Dem Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt zeigen.
An die frische Luft gehen.
Tief ein- und ausatmen und sofort einen Arzt konsultieren.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Sofort mindestens 15 Min. lang mit viel Wasser abwaschen.
Hautarzt konsultieren.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Min. lang unter fließendem Wasser abspülen.
Sofort Augenarzt konsultieren, auch wenn es keine sichtbaren Verletzungen gibt.
Mund ausspülen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Ins Krankenhaus einliefern.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Nach Hautkontakt : Ätzend : Verursacht schwere Verätzungen.
Nach Augenkontakt : Ätzend : Verursacht schwere Verätzungen.
Gefahr ernster Augenschäden, wenn sie nicht sofort behandelt werden.
Nach Verschlucken : Verursacht schwere Verätzungen im Mund und im Verdauungstrakt.
Gefahr der Perforation der Verdauungswege.
Nach Einatmen : Kann eine Atemwegsreizung verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Mittel, die mit anderen in Feuer implizierten Produkten verträglich sind.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren DEPTAL MCL ist nicht entzündbar.
Es reagiert jedoch mit einigen Metallen (Aluminium, Zink.) unter Bildung von Wasserstoff, der entzündbar und/oderexplosiv ist, wenn er Feuer fängt.
Bei der Arbeit umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und geeignete Schutzkleidung tragen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln und nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal : Alle nicht notwendigen Personen und Personen ohne persönliche Schutzausrüstung evakuieren.
Personal an sichere Orte evakuieren.
Personen von der Abfluss-/Leckagestelle fernhalten und an windgeschützte Stelle führen.
Individuelle Schutzausrüstung verwenden.
Einschreiten für Fachkräfte beschränkt.
Das Produkt nicht direkt in die Kanalisation oder in die Umwelt gelangen lassen.
Von jedem inkompatiblen Material so schnell wie möglich entfernen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Nach Verschütten und Auslaufen kleiner Mengen : Den Auslauf mit viel Wasser verdünnen.
Nach Verschütten und Auslaufen großer Mengen : Verschüttetes Mittel niemals zur Wiederverwendung zurück in den Originalbehälter füllen.
Bis zur Entsorgung in geeigneten verschlossenen und ordnungsgemäß gekennzeichneten Behältern aufbewahren.
Abgrenzen, mit Hilfe eines inerten Absorptionsmittels eindämmen und in einen Notbehälter pumpen.
Die Schutzmaßnahmen beachten, die in Abschnitt 8 erwähnt sind.
Entsorgung siehe Abschnitt 13.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Dampf nicht einatmen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Aerosol nicht einatmen.
Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Spritzer beim Einsatz vermeiden.
Nicht mit Säure mischen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
An einem gut gelüfteten Ort arbeiten.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Das Produkt in der Originalverpackung lassen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Die Verpackung zulassen.
Kühl aufbewahren.
Von gegen Chloralkalien empfindlichen Produkten fernhalten.
7.2.2. Verpackungs- und Flaschenmaterialien : Hochdichte Behälter aus Polyäthylen.
DEPTAL MCL ist zur Verwendung als Biozid bestimmt.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Anmerkungen
Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe(Deutsch Ausschuss für Gefahrstoffe) Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe(Deutsch Ausschuss für Gefahrstoffe) Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe(Deutsch Research Foundation) Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe(Deutsch Research Foundation) Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Valeur limite de confort déterminée par l'INRS Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Internationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Gemäß den Anforderungen der Richtlinie 98/24/EG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen.
Wurden verbindliche vorschriftsmäßige Grenzwerte für Stoffe in Abschnitt 8.1 definiert, muss der Arbeitgeber entsprechend demErgebnis seiner chemischen Risikobewertung eine Kontrolle der beruflichen Expositionsgrenzwerte durchführen, um die Einhaltungdieser Werte zu überprüfen.
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Für ausreichende Belüftung sorgen.
Die zur Einhaltung der beruflichen Expositionsgrenzwerte erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung : Tragen Sie Sicherheitsbrillen mit lateralem Schutz, die der Regelung EN 166 entspricht.
Benutzen Sie Handschuhe, die den Sicherheitsnormen EN 374 entsprechen und säurefest sind.
Beispiel von bevorzugten Stoffen bei denen man wasserdichte Handschuhe benutzt :Butylkautschuk.
NitrilkautschukKeine Handschuhe aus Polyvinylalkohol (PVA) tragen.
Stiefel und Schutzkleidung mit chemischer Beständigkeit tragen.
Bei Einsatz mit Dampfbildung Vollmaske gemäß EN 136 mit Filter (gemäß EN 141 oder EN 14387) tragen. Filtertyp:B: anorganische Gase und Dämpfe.
Bei Anwendungen mit Aerolsolbildung eine EN 140 konforme Halbmaske oder eine EN 136 konforme Vollmaske mitEN 143 konformem Atemfilter vom folgendenTyp tragen:P2: Partikel, feste und flüssige AerosoleEs ist möglich, Antidampf-Filter mit Antiaerosol-Filtern zu kombinieren.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Dusche und Augenspülflasche bereithalten.
Die persönliche Schutzausrüstung nach jeder Anwendung waschen.
8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : Das Produkt nicht direkt in die Kanalisation oder in die Umwelt gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Gefahren in Zusammenhang mit exothermen Reaktionen.
Stabil bei den empfohlenen Lager- und Nutzungsbedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Leichte und / oder farbige MetalleSäuren.
Entwickelt bei Berührung mit Säure Chlorgas.
Es reagiert mit einigen Metallen (Aluminium, Zink.) unter Bildung von Wasserstoff, der entzündbar und/oderexplosiv ist, wenn er Feuer fängt.
Diese Angaben gelten für das konzentrierte Produkt. Der Einsatz des verdünnten Produktes muss unter Einhaltungder Hinweise des technischen Datenblattes und des technischen Beraters erfolgen.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute ToxizitätKaliumhydroxid : LD 50 - oral (Ratte) 333€-€388€mg/kg bw. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : LD 50 - oral (Ratte) Sicherheitsdatenblatt des LieferantenSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : LD 50 - dermal (Mäuse) >€2.000€mg/kg.
des LieferantenNatriumhypochlorit : LD 50 - oral (Ratte) >€2.000€mg/kg. - Lösungen, 12 % < aktives Chlor < 16 % - Sicherheitsdatenblatt desLieferantenNatriumhydroxid ( 50% ) : oral €. Aufgrund der ätzenden Wirkung des Stoffes wurde die orale LD50 nicht bestimmt.
Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhypochlorit : LD 50 - dermal (Kaninchen) >€2.000€mg/kg. - Lösungen, 12 % < aktives Chlor < 16 % - Sicherheitsdatenblattdes LieferantenNatriumhydroxid ( 50 ) : über die Haut €. Aufgrund der ätzenden Wirkung des Stoffes wurde die dermale DL50 nicht bestimmt.
Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : LD 50 - oral (Ratte) 1.064€mg/kg. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid : LD 50 - dermal (Ratte) 1.350€mg/kg. - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Sulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Ätz-/Reizwirkung auf die HautNatriumhydroxid ( 50% ) : Hautkontakt (Ratte) €. Ätzend für die Haut - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : Hautreizung (OCDE 404): €. Reizend - Sicherheitsdatenblatt desLieferantenKaliumhydroxid ( 50% ) : Hautreizung €. Verursacht schwere Verätzungen. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid + Natriumhypochlorit : Hautreizung €. Ätzend. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : Hautkontakt €. Reizend - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten Schwere Augenschädigung/-reizungNatriumhydroxid ( 50% ) : Nach Augenkontakt : €. ätzend für die Augen - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : Irritation der Augen €. Gefahr schwerer Verletzungen der Augen - Sicherheitsdatenblatt desLieferantenSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : Irritation der Augen (OCDE 405): €. Gefahr schwerer Verletzungender Augen - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenKaliumhydroxid ( 50% ) : Irritation der Augen €. Gefahr schwerer Verletzungen der Augen - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid + Natriumhypochlorit : Irritation der Augen €. Ätzend. - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten Reizung der AtemwegeNatriumhydroxid ( 50% ) : Reizung der Atemwege €. Das Inhalieren dieser Dämpfe reizt die Atemwege. - Sicherheitsdatenblatt desLieferanten SensibilisierungSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : Sensibilisierung Meerschweinchen sensibilisierend - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenKaliumhydroxid : Sensibilisierung durch Hautkontakt - 24h Affe €. Nicht sensibilisierend - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : Sensibilisierung durch Hautkontakt €. Nicht sensibilisierend - Sicherheitsdatenblatt desLieferanten MutagenitätNatriumhydroxid : €. Nicht mutagen - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenKaliumhydroxid : (OCDE 471): €. negativ - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten KarzinogenitätNatriumhydroxid : (Mäuse) €. Nicht krebserregend - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten Ätzwirkung / Reizung €. Aufgrund seines extremen PH-Wertes muss das Gemisch als ätzend eingestuft werden. Sensibilisierung €. Das Gemisch ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG nicht als sensibilisierend eingestuft. Toxizität bei wiederholter Dosis €. Keine verfügbare Daten. Mutagenität €. Auf der Grundlage der Daten, die zur Verfügung stehen, werden die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Karzinogenität €. Auf der Grundlage der Daten, die zur Verfügung stehen, werden die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität €. Auf der Grundlage der Daten, die zur Verfügung stehen, werden die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen : Nach Hautkontakt : Ätzend : Verursacht schwere Verätzungen.
Nach Augenkontakt : Ätzend : Verursacht schwere Verätzungen.
Gefahr ernster Augenschäden, wenn sie nicht sofort behandelt werden.
Nach Verschlucken : Verursacht schwere Verätzungen im Mund und im Verdauungstrakt.
Gefahr der Perforation der Verdauungswege.
Nach Einatmen : Kann eine Atemwegsreizung verursachen.
12.1. - 12.4. Toxizität - Persistenz und Abbaubarkeit - Bioakkumulationspotenzial - Mobilität im Boden Akute ToxizitätNatriumhydroxid : LC 50 - 96 h Fische (Gambusia affinis) 35€-€189€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : EC 50 Daphnien 3,1€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : LC 50 - 96h (Zebrafisch) (OCDE 203): 1€-€5€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt desLieferantenSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : NOEC - 16h Bakterien (Pseudomonas putida) (DIN 38412 T8): 600€mg/L. -Sicherheitsdatenblatt des LieferantenSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : EC 50 - 48h Daphnien (OCDE 202): 9,81€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt desLieferantenNatriumhypochlorit : EC 50 - 48h Wirbellose Meerestiere 0,01€-€0,1€mg/L. - Lösungen, 12 % < aktives Chlor < 16 % - Sicherheitsdatenblatt desLieferantenSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : EC 50 - 72h Algen >€61€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : IC 50 Algen 0,143€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : LC 50 Fische 2,67€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenKaliumhydroxid : LC 50 - 24h Fische 80€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : NOEC Algen 0,067€mg/L. - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten CHRONISCHE TOXIZITÄTSulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : NOEC - 56Tage (OCDE 222): 470€mg/kg. - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten AbbaubarkeitNatriumhydroxid ( 50% ) : Biologische Abbaubarkeit aerobe €. Nicht anwendbar - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid ( 50% ) : Biologische Abbaubarkeit (anaerobe) €. Nicht anwendbar - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid ( 50% ) : Halbwertzeit Luft 13€Sekunden. Abbauprodukt = Natriumcarbonat - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid ( 50% ) : wasser. €. Sofortige Ionisation; Abbauprodukt = Salze - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid ( 50% ) : Boden €. Ionisation / Neutralisation - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenAmine, C12-14, Alkyl Dimethyl, N-Oxide : Biologische Abbaubarkeit €. Leicht biologisch abbaubar. - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Sulfonsäuren, sekundäre Alkane (C14-17), Natriumsalze ( 60% ) : Biologische Abbaubarkeit - 28Tage (OCDE 301 B): 78€%. Leicht biologischabbaubar. - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten BioakkumulationNatriumhydroxid ( 50% ) : €. Nicht anwendbar - Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten MobilitätNatriumhydroxid ( 50% ) : Luft €. Sofortiger Abbau - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid ( 50% ) : wasser. €. Hohe Löslichkeit und Mobilität - Sicherheitsdatenblatt des LieferantenNatriumhydroxid ( 50% ) : Boden/Sediment €. Hohe Löslichkeit und Mobilität; Verunreinigung des Grundwassers bei Regen - Sicherheitsdatenblattdes Lieferanten Akute Toxizität LC 50 - 96Stunde Fische €. Um Versuche an Wirbeltieren auf ein Minimum zu beschränken, wurde der Test zur Bestimmung derakuten Ökotoxizität für Fische nicht durchgeführt. EC 50 - 48Stunde Daphnien (Daphnia magna) (OCDE 202): 1,7€mg/L. EC 50 - 72Stunde Algen €. Ein Test zur Bestimmung der akuten Ökotoxizität für Algen ist nicht aussagekräftig: Natriumhypochloritkann bei durchgehender Beleuchtung (zwingende Testbedingung) nicht getestet werden. Abbaubarkeit €. Die in diesem Gemisch enthaltenen oberflächenaktiven Stoffe entsprechen den Anforderungen der EG-Detergenzien-Verordnung(Nr. 648/2004/EG). Bioakkumulation €. Keine verfügbare Daten. DEPTAL MCL wird nicht betrachtet als:- Umweltgefährdende Mischung gemäß Richtlinie 2006/8/EG.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der als PBT oder vPvB bewertet wird.
Keine weiteren Informationen verfügbar.
Behandlung des Gemischs :Das Produkt nicht direkt in die Kanalisation oder in die Umwelt gelangen lassen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Einhalten der Richtlinie 2008/98/EG vom 19.11.2008 über Abfälle sowie der Entscheidung 2000/532/EG (zuletztgeändert durch die Entscheidung 2001/119/EG), in der als gefährlich eingestufte Abfälle, die bei einer zugelassenenStelle abgegeben werden müssen, aufgelistet sind.
Entsorgung des Verpackungsmaterials:Verpackungsbehälter gründlich mit Wasser spülen und das Abwasser wie den entsprechenden Abfall behandeln.
Einhalten der Richtlinie 2008/98/EG vom 19.11.2008 über Abfälle sowie der Entscheidung 2000/532/EG (zuletztgeändert durch die Entscheidung 2001/119/EG), in der als gefährlich eingestufte Abfälle, die bei einer zugelassenenStelle abgegeben werden müssen, aufgelistet sind.
LANDTRANSPORT :Rail/Route (RID/ADR)UN-Nummer : 1719 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung : Ätzender , alkalischer, flüssiger Stoff,N.A.G(Kaliumhydroxid+Natriumhydroxid+Natriumhypochlorit) Klasse : 8Verpackungsgruppe : IIKemler-Zahl : 80Bezeichnung des Gutes : 8 Tunnelcode : EUmweltgefahren : neinBesondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Keine Information SEETRANSPORT :IMDGUN-Nummer : 1719Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung : Ätzender , alkalischer, flüssiger Stoff,N.A.G(Kaliumhydroxid+Natriumhydroxid+Natriumhypochlorit)Klasse : 8 Verpackungsgruppe : IIMeeresschadstoff : neinBesondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Keine InformationEMS-Nummer : F-A, S-B IMDG-Vorschriften zur Stofftrennung einhalten.«Away from»:Säuren.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code : Nicht betroffen Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Vorschriften in Bezug auf Gefahren in Zusammenhang mit größeren Unfällen : Richtlinie 96/82/EG, geändert durch die Seveso-II-Richtlinie (2003/15/EG) Vorschriften in Bezug auf Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung der Stoffe oder Gemische€: Geänderte Verordnung 1272/2008/EG, geänderte Richtlinie 1999/45/EG Richtlinie 2008/98/EG vom 19.11.2008 über Abfälle.
Geänderte Entscheidung 2000/532/EG, in der als gefährlich eingestufte Abfälle aufgelistet sind.
Richtlinie 98/24/EG vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdungdurch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.
Verordnung Nr. 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG€:Nicht betroffen Verordnung Nr. 2037/2000/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen : Nicht betroffen Verordnung (EG) Nr 648/2004 : Gemäß den geltenden Vorschriften bezüglich Reinigungsmittel : Verordnung (EG) Nr. 648/2004.
Ein Datenblatt über die Inhaltsstoffe steht dem medizinischen Personal bei schriftlicher Anfrage kostenfrei zur Verfügung.
Enthält :5-15% Bleichmittel auf Chlorbasis< 5% Nichtionische Tenside, anionische Tenside, Polycarboxylate, PhosphonateDesinfizierend Dieses Datenblatt ergänzt die technischen Anwendungshinweise, ersetzt sie jedoch nicht. Die hier angegebenenInformationen stützen sich auf den aktuellen Stand unserer Erkenntnisse in Bezug auf das entsprechende Produkt undwerden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Aufmerksamkeit der Anwender wird außerdem besonders aufeventuelle Risiken gezogen, welche durch einen unsachgemäßen Gebrauch des Produktes entstehen Datenblatt entbindet den Anwender nicht davon, alle Vorschriften und Regelungen, welche seinen Aktivitätsbereichbetreffen, zu kennen und anzuwenden. Er übernimmt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung derVorsichtsmaßnahmen, die mit dem Einsatz des Produktes verbunden sind. Alle angegebenen Regelungen undVorschriften sollen dem Anwender lediglich bei der Erfüllung und Einhaltung seiner Verpflichtungen, die durch denEinsatz eines Produktes entstehen, helfen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II, geändert durch die Verordnung Version 4.1.0Aktualisierungsdatum: 22/10/13Druckdatum : 23/10/13 Diese Aufzählung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Sie entbindet den Anwender nicht von seiner Pflicht,sich davon zu überzeugen, dass nicht auch andere als hier bereits angegebene Verpflichtungen entstehen, die durch denBesitz und den Gebrauch des Produktes begründet sind und für deren Einhaltung er die alleinige Verantwortung trägt.
Gegenüber der vorherigen Version geänderte/r Abschnitt/e : ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen;ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben;ABSCHNITT 12:Umweltbezogene Angaben Auflistung der R-Sätze, auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird : R22€: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
R31€: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R34€: Verursacht Verätzungen.
R35€: Verursacht schwere Verätzungen.
R37€: Reizt die Atmungsorgane.
R38€: Reizt die Haut.
R41€: Gefahr ernster Augenschäden.
R50€: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Auflistung der H-Sätze, auf die in Abschnitt 3 Bezug genommen wird : H290 : Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 : Verursacht Hautreizungen.
H318 : Verursacht schwere Augenschäden.
H335 : Kann die Atemwege reizen.
H400 : Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411 : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412 : Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Quelle der Hauptangaben, die bei der Erstellung des Datenblattes verwendet wurden : Sicherheitsdatenblatt des LieferantenInternationale Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe Version 4.1.0Annulliert und ersetzt die vorherigen Versionen 4.0.2

Source: http://test.hypred.fr/PDF/PRODOC/1FDS/FDS_02/FDS_0208x/FDS_02080_D_D.pdf

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