LISTE DER VERBOTENEN PHARMAKOLOGISCH-MEDIZINISCHEN MASSNAHMEN ZUR LEISTUNGSBEEINFLUSSUNG (DOPING-LISTE)
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) definiert Doping als die beabsichtigte oder unbeab-sichtigte Verwendung von Substanzen aus verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung ver-botener Methoden entsprechend der aktuellen Dopingliste. Massgebend für die nachstehenden Listensind die Richtlinien der medizinischen Kommission des IOC vom Januar 2000. 1.1.1. I. Verbotene Substanzklassen
E. Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics)
Jede Substanz, die einer der verbotenen Substanzklassen angehört, ist verboten, auch wenn sie nicht namentlich aufgeführt ist. Dies war auch der Grund zur Einführung des Ausdrucks „und verwandte Substanzen“. Innerhalb der fraglichen Substanzklasse bezieht sich dieser Ausdruck auf die Verwandtschaft bezüglich der pharmakologischen Wirkung und/oder der chemischen Struktur. ACHTUNG: Es ist Aufgabe des Sportlers sich zu vergewissern, dass jedes Medikament, jedes Supplement oder jedes sonstige Präparat, das er einnimmt, keine verbotenen Substanzen enthält. 1.1.2. II. Verbotene Methoden
A. BlutdopingB. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
III. Substanzklassen mit gewissen Einschränkungen I. Verbotene Substanzklassen I.A. Stimulantien und verwandte Substanzen!
* Bei Koffein wird eine Probe als positiv erachtet, wenn im Urin mehr als 12 µg/ml enthalten sind.
** Für Cathin gilt eine Urinkonzentration von mehr als 5 µg/ml als positiv. Für Ephedrin und Methyl-
ephedrin gelten Urinkonzentrationen von mehr als 10 µg/ml als positiv. Für Phenylpropanolaminund Pseudoephedrin werden Urinkonzentrationen von mehr als 25 µg/ml als positiv beurteilt.
*** siehe Regelung bei I.C.2. Beta-2-Agonisten
Bemerkungen: Vasokonstriktoren, insbesonders alle Imidazolinderivate (Naphazolin, Oxymetazolin usw.) und Phenylephrin, sind bei lokaler Anwendung (z.B. Augen- und Nasentropfen) erlaubt. Auch Adrenalin und seine Abkömmlinge sind als Zusatz für Lokalanästhetika zulässig. I.B. Narkoanalgetika und verwandte Substanzen!
* Für Morphin gilt eine Urinkonzentration ab 1 µg/ml als positiv. Bemerkungen: Folgende vornehmlich als Hustenmittel oder Schmerzmittel eingesetze Substanzen sind erlaubt: Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Ethylmorphin, Kodein, Pholcodin, Propoxyphen und Tramadol. Ebenfalls erlaubt ist das Antidiarrhoikum Diphenoxylat. I.C. Anabolika 1. Anabole Steroide und verwandte Substanzen! N.B. Um zu einer definitiven Beurteilung zu gelangen, können die individuellen Steroidprofile des Sportlers und/oder Bestimmungen der Isotopenverhältnisse berücksichtigt werden.
* Für Testosteron gilt: Ein im Urin vorliegendes Verhältnis von Testosteron (T) zu Epitestosteron (E)
von mehr als 6 bedeutet einen Dopingverstoss, sofern nicht nachgewiesen ist, dass dieses erhöhteVerhältnis aufgrund einer physiologischen oder pathologischen Besonderheit des Sportlers (z.B. verminderte Epitestosteron-Ausscheidung, Androgenproduktion infolge eines Tumors oder enzy-matischer Mängel) zustande kam. Im Falle eines T/E-Quotienten von mehr als 6 müssen in jedemFall unter der Aufsicht der zuständigen medizinischen Instanz weitere medizinische Abklärungenerfolgen, bevor ein Entscheid gefällt wird. Dazu wird ein Gesamtbericht erstellt. Dieser berücksichtigtsowohl frühere als auch spätere Testergebnisse und die Resultate der endokrinologischen Unter-suchung. Sind keine früheren Testergebnisse verfügbar, muss der Sportler mindestens einmal proMonat während 3 Monaten unangemeldet überprüft werden. Die Resultate dieser Tests sind imGesamtbericht aufzuführen. Entzieht sich der Sportler einer Zusammenarbeit, so wird die Urinprobeals positiv erklärt. 2. Beta-2-Agonisten und verwandte Substanzen! * Einzig Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin sind bei Asthma und Anstrengungsasthma zur
Inhalation zugelassen. Bei Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass der Gebrauchdieser Medikamente mittels ärztlichem Attest durch einen Pneumologen oder einen Verbands- oderMannschaftsarzt der zuständigen medizinischen Instanz vorgängig gemeldet wird.
° Für Salbutamol gilt eine Urinkonzentration von mehr als 1 µg/ml als verboten und wird als Anabolika-
N.B. Da Beta-2-Agonisten auch stimulierende Eigenschaften besitzen; werden sie vom IOC auch unter den Stimulantien aufgeführt. I.D. Diuretika und verwandte Substanzen!
* Verbot gilt nur bei intravenöser Anwendung
I.E. Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics)
5. Insulinähnliches Wachs tumshormon (-IGF-1)
2. Hypophysäres und synthetisches Gonadotropin*
* nur für Männer verboten / interdit chez les hommes uniquement
Nur für Männer verboten sind auch: Clomiphen, Cyclofenil, Tamoxifen (Mimetics)Sont interdits chez les hommes uniquement: clomiphène, cyclofénil, tamoxifène (mimetics). und verwandte Substanzen! N.B. Alle Releasingfaktoren für die obenganannten Peptidhormone sowie deren Analoge sind eben- falls verboten.
** Isulin ist zur Behandlung eines insulinpflichtigen Diabetes erlaubt. Eine derartige Behandlung muss
durch einen Endokrinologen oder einen Mannschaftsarzt der zuständigen medizinischen Instanzgemeldet werden. N.B. Das abnorme Vorliegen eines endogenen Hormons oder der entsprechenden Marker im Urin eines Sportlers bedeutet einen Dopingverstoss, sofern nicht bewiesen werden kann, dass eine physiologische oder pathologische Besonderheit vorliegt. II. Doping-Methoden (unerlaubte Massnahmen) II.A. Blutdoping
Blutdoping bedeutet die Gabe von Blut, Erythrozyten, künstlichen Sauerstoffträgern oder vonanalogen Produkten. II.B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
Austausch und/oder Veränderung der Dopingkontroll-Proben
− Verdünnen mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten
− Beeinflussung der renalen Stoffausscheidung mit Substanzen wie z.B. Probenecid
− Beeinflussung der Messergebnisse für Testosteron und Epitestosteron z.B. durch Bromantan
− Beeinflussung des Verhältnisses Testosteron/Epitestosteron durch Zufuhr von Epitestosteron*
− weitere Methoden, welche Dopingkontroll-Proben verändern oder bei welchen eine Veränderung
* Eine allfällig höhere Konzentration an Epitestosteron als 200 ng/ml im Urin zieht die gleichen
medizinischen Abklärungen nach sich wie sie für Testosteron vorgesehen sind (vgl. Kapitel I.C.1)
N.B. Der Erfolg oder Misserfolg bei der Verwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode ist unerheblich. Es genügt die blosse Verwendung/Anwendung oder der Versuch einer Verwendung/Anwendung, um einen Dopingverstoss zu begehen. III. Substanzen mit gewissen Einschränkungen 1.1.3. III.A. Alkohol
Einzelne Sportverbände verbieten Alkoholgenuss und führen Alkoholtests durch. 1.1.4. III.B. Cannabinoide
Einzelne Verbände prüfen auch auf Cannabinoide (Carboxy-THC im Urin). An OlympischenSpielen wird auf Cannabinoide geprüft. Eine Urinkonzentration von mehr als 15ng/ml Carboxy-THC ist verboten. 1.1.5. III.C. Lokalanästhetika
Die gängigen Lokalanästhetika (z.B. Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain etc.) ausser Kokainsind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:a) bei topischer Anwendung (z.B. am Auge , im Ohr, im Mund etc.)b) zur lokalen oder intra-artikulären Injektion, wenn eine medizinische Indikation besteht
Bei Wettkämpfen kann die Meldung des Einsatzes von injizierten Lokalanästhetika von denzuständigen Sportbehörden verlangt werden. 1.1.6. III.D. Kortikosteroide
Die systemische Verwendung von Kortikosteroiden ist verboten, sofern sie oral, rektal, intravenösoder intramuskulär erfolgt. Andere Anwendungsformen sind erlaubt. 1.1.7. III.E. Betablocker
In einigen Sportarten, bei denen Konzentration und innere Ruhe eine Rolle spielen, sind Betablockerverboten: z.B. Schiessen, Moderner Fünfkampf, Golf, Bob, Curling, Fechten, Flugsport, Motorsport,Pferdesport, Wasserspringen, Skispringen, Ski alpin.
Beispiele solcher Betablocker sind wie folgt:
und verwandte Substanzen! 1.1.8. IV. Trainingskontrollen
Es wird auf folgende Substanzen / Methoden geprüft:
Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics)
II.B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
Tel. 031 / 359 71 11, Fax: 031 / 352 33 80
Tél. 031 / 359 71 11, Fax: 031 / 352 33 80
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