Seitenzahl: 6 Telefongebühren betragen pro Minute 0,62 EUR 1245. Sendung vom 08.10.2005 Redaktion: Gerhard Schatzdorfer
ZAHLT DIE AOK NICHT MEHR? Zunehmende Probleme bei der Kostenübernahme für technische Hilfsmittel für Hörgeschädigte Reportage „AOK – Kostenübernahme für Hilfsmittel“
Hal o, wil kommen bei Sehen statt Hören! Ständig erfahren wir von Sparmaßnahmen und Kürzungen in den verschiedensten Bereichen. Wir schauen uns heute einmal die Situation bei den technischen Hilfsmitteln für Hörgeschädigte an, beispielsweise beim Festbetrag für Hörgeräte und bei den Lichtsignalanlagen. Die Ausgaben dafür können sich viele Hörgeschädigte schon nicht mehr leisten! Ich habe dazu einen Vertreter der AOK Bayern und die Behindertenbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, Frau Knochner, interviewt. Aber sehen Sie erst einmal, was eine schwerhörige Betroffene zu erzählen hat. Yasmin in der Fußgängerzone Yasmin Voltmer vor der Frauenkirche, mit Dolmetscherin:
Letztes Jahr habe ich eine sehr schwere Mittelohrentzündung erlitten, wurde auch operiert, da die Entzündung weiter in den Kopf gewandert war und in die umliegenden Knochen. Danach war ich weitere 5 Monate krank, bis ich mich soweit wieder regeneriert hatte, um mich in die Arbeitswelt zu stel en bzw. in die Umschulung, an der ich derzeit teilnehme. Nach und nach habe ich festgestel t, dass sich mein Gehör verschlechtert. Die Ärzte wol ten mir das anfänglich nicht glauben und deshalb habe ich eigenständig einen Akustiker aufgesucht und dort einen Hörtest gemacht. Mein Verdacht hat sich als sinnvol erwiesen, denn das Hörvermögen hatte sich weiter verschlechtert. Ich bin mittlerweile mittelgradig schwerhörig, leide an einem relativ lauten Tinnitus – der liegt derzeit bei 64 Dezibel – und eine Hörgeräteverordnung ist nun auch notwendig. Yasmin hört Musikern zu Moderation Rona: Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben vor kurzem einen bundeseinheitlichen Festbetrag für Hörgeräte in Höhe von 421,-- Euro festgelegt. Auf Grund der technischen Entwicklungen sind jedoch digitale Hörgeräte für hochgradig Schwerhörige viel geeigneter als analoge Hörgeräte, und die kosten 1500.- bis 2500.- Euro und mehr. Ich habe bei einem Vertreter der AOK nachgefragt: Wie ist man auf den Betrag von 421,-- Euro gekommen? AOK Gebäude Rona und Holger gehen rein Thomas Sterba (Referent AOK Bayern): Wie Sie richtig sagen, werden die Festbeträge für Hilfsmittel, ob das jetzt Hörhilfen sind, Sehhilfen etc., nicht von den einzelnen Krankenkassen oder den Krankenkassenverbänden im Land festgesetzt, sondern auf Bundesebene. Wie die Ermittlung des Festbetrages im Einzelnen stattgefunden hat, kann ich an dieser Stel e nicht sagen. Rona an AOK Vertreter: Wenn hochgradig Schwerhörige auf digitale Hörgeräte angewiesen sind, die Krankenkasse aber nur den Festbetrag bezahlt – wer sol dann den Restbetrag bezahlen? Thomas Sterba (Referent AOK Bayern): Es ist so, dass wir mit den Hörgeräte-Akustikern in Bayern vereinbart haben, dass jeder Versicherte mindestens zwei aufzahlungsfreie Geräte vom Hörgerätakustiker bei der Versorgung angeboten bekommen muss. Sol te das wirklich im Einzelfal so sein, dass mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln, die im Rahmen der Festbeträge abgegeben werden können, Versorgung nicht möglich ist, können andere Sozial eistungsträger hier, wenn die Voraussetzungen vorliegen, als Leistungsträger einspringen. Yasmin guckt sich Hörgeräte im Schaufenster an
Yasmin Voltmer: Ich benötige Hörgeräte, um die Kommunikationsbarriere im beruflichen und im al täglichen Leben überwinden zu können. Aus dem Grund habe ich mich an verschiedene Behörden gewandt, um eine Zuzahlung von denen zu bekommen für die Hörgeräte. Unter anderem war es das Arbeitsamt. Dieses hat den Antrag abgelehnt mit der Begründung, sie seien nicht dafür zuständig - an die Berufsgenossenschaft, welche auch derzeit meine Umschulungsmaßnahme bezahlt – die haben ebenfal s den Antrag zurückgewiesen mit der Begründung: „Die Umschulung erfolgt aus anderen gesundheitlichen Gründen und nicht wegen des Hörvermögens!“ - an die BFA, den Renten-versicherungsträger, welcher ebenfal s den Antrag abgelehnt hat mit der Begründung, ich hätte drei Monate zu wenig eingezahlt. Zuletzt habe ich mich auch noch ans Integrationsamt gewandt. Diese haben aber ebenfal s den Antrag abgelehnt mit der Begründung, sie seien ebenfal s nicht zuständig. Nun habe ich sämtliche Papiere, Schriftverkehr und Formulare an den Petitionsaus- schuss der Landesregierung Bayern weitergeleitet und diese sol jetzt nun für mich prüfen, welche Behörde für diese Zuzahlung zuständig ist! Ich hoffe auf ein gutes Ergebnis! Glockenspiel Münchner Rathaus, Yasmin versucht, es zu hören Rona Meyendorf: Für Yasmin ist die Situation im Moment sehr schwer. Sie kann der Umschulung ohne entsprechende Hörgeräte nur ganz schlecht folgen. Diese aber kann sie sich nicht leisten! Was macht man in so einer Situation, während einer Umschulung oder als Arbeitslose? Wer sol dann den Restbetrag für die Hörgeräte bezahlen? Das habe ich die Behindertenbeauftragte, Frau Knochner, gefragt. Frau Knochner kommt im Rollstuhl rein, Tafel vor Gebäude: „Behindertenbeauftragte der Staatsregierung Bayern“ Anita Knochner, Behindertenbeauftragte:
Also ich denke, da kann man nur im Einzelfal der Sache nachgehen und man muss immer auch sehen, für was wird das Hörgerät dann ganz konkret auch eingesetzt, z.B. im Unterricht benötigt man da eine besondere Qualität. Es ist immer auch eine Frage der Begründung. Und ich würde wirklich empfehlen, sich nicht klein kriegen zu lassen durch die Krankenkassen, sondern jeden Einzelfal einfach konkret zu prüfen und ich kann auch gerne anbieten, dass man sich mit mir in Verbindung setzt. Ich habe hier die Möglichkeit, dem juristisch nachzugehen und das würde ich auch wirklich im Einzelfal dann tun. Rona Meyendorf: Wenn man nicht weiter kommt, sol man also bei Gericht klagen. In diesem Jahr gab es ein Urteil in Dresden. Ein Schwerhöriger hat gegen die AOK geklagt. Er braucht ein digitales Hörgerät für 4000.- Euro, die Krankenkasse wol te aber nur den Festbetrags-Anteil von 1100.- Euro bezahlen. Der Richter kam zu dem Urteil: Die Krankenkasse muss 4000.- Euro bezahlen. Seine Begründung: Hörgeschädigte haben Anspruch auf vol ständigen Ausgleich ihrer Behinderung auf dem aktuel en Stand der Medizintechnik. Wenn ein Betroffener feststel t, dass er mit einem digitalen Gerät wesentlich besser hört, kann die Kasse nicht einfach behaupten, die bisherigen Geräte seien ausreichend. Das Urteil ist al erdings noch nicht rechtskräftig, und es gibt keine gesetzliche Regelung dazu. Ich hoffe jedoch, dass dieses Urteil die Spitzenverbände der Krankenkassen dazu veranlasst, über eine Erhöhung des Festbetrags nachzudenken. Nun etwas anderes. Immer mehr Gehörlose sind von dem Problem betroffen, dass sie einen Antrag auf Bezahlung einer Lichtsignalanlage bei der Krankenkasse stel en und eine Ablehnung bekommen. Was macht man dann? Wie das Leben eines Gehörlosen ohne Lichtblitz im Al tag aussieht, sehen Sie an folgendem Beispiel. Filmszene Anu schaut aus Fenster nach den Kindern, Kinder klingeln, sie hört es nicht (Luca) Mama, warum hat das so lange gedauert? (Anu) Tut mir Leid, aber ich kann nicht die ganze Zeit am Fenster stehen, um zu sehen, wann ihr kommt. Also, kommt rein. Anu-Susanna Dakic: Vor drei Jahren ging unsere Lichtklingel kaputt und ich brauchte eine neue. Ich habe einen Antrag gestel t. aber darauf komme ich gleich. Die Zeit ohne Lichtsignalanlage war wirklich ein Wahnsinn. Es gab so viele ärgerliche Situationen! Wenn spontaner Besuch kam und es läutete, bekam ich es nicht mit und musste mich später rechtfertigen, weshalb ich nicht geöffnet hatte. Ich habe zwei Kinder, der Bub heißt Luca, das Mädchen Leonie, und beide spielen gerne draußen. Da ist es mal passiert – obwohl ich mich ständig vergewissert habe, ob sie schon zurück sind – dass auch mal mehr als 5 Minuten vergingen, in denen ich nicht nachsah. Ich habe ja auch im Haushalt viel zu tun und kann nicht al es stehen und liegen lassen, nur um mich ans
Fenster zu stel en. Als ich wieder zur Türe ging, um nachzusehen, habe ich mich furchtbar erschrocken. Beide Kinder standen heulend davor, und neben ihnen eine erboste Nachbarin. Ich erklärte ihr, dass ich ohne Hilfsmittel das Läuten nicht mit bekomme. Der Anlass war harmlos: Die Kinder hatten nur Eimer und Schaufel für den Sandkasten vergessen und wol ten sie holen. Hätte ich bloß ein Lichtsignal gehabt! Homepage „Mobily ProCom“ Druck auf Klingelknopf Lichtklingel Sender / Blitzlampe Empfänger: Grünes Licht = die Türklingel läutet. Petra Reußenzehn, Vertriebsleiterin MobilyProCom: Bei der Lichtsignalanlage braucht man immer einen Sender UND einen Empfänger. Der Klingelsender kostet 87.- Euro, die Blitzlampe 91,50 Euro, der Babysender 99.- Euro, und das Vibrationsset kommt auf 474.- Euro. Lichtblitz am Empfänger:
Anu-Susanna Dakic: Dann stel te ich bei meiner Krankenkasse, der AOK, einen Antrag auf eine neue Lichtsignalanlage. Kurz darauf erhielt ich einen Ablehnungsbescheid und war zutiefst betroffen. Ich konnte nicht verstehen, warum die Kosten nicht wieder bewil igt wurden, so wie früher?! So ging ich zu MobilyProCom und ließ mich beraten. Wir wunderten uns darüber und haben zusammen einen Widerspruch an die Krankenkasse formuliert. Diesem wurde auch nicht entsprochen und ich bekam wieder einen Ablehnungsbescheid. So ging ich in die Sozialberatungsstel e zu Frau Sieke. Wir versuchten es mit neuen Argumenten unter Berücksichtigung der Rechtslage, und schickten es wieder ab… Sozialberatung im Gehörlosenverband München und Umland Gudrun Sieke, Diplomsozialpädagogin: Viele Gehörlose kommen zu mir, nachdem sie einen Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse für die Lichtblitzanlage bekommen haben. Oft hapert es bei ihnen schlicht an der Schriftsprachkompetenz. Wir versuchen dann gemeinsam Argumente zu finden und zu formulieren. Ich empfehle immer, einen Widerspruch einzureichen! Nach der zweiten Ablehnung der Krankenkasse schreiben wir erneut einen Widerspruch. Dieser geht dann zur Bearbeitung an die Widerspruchsstel e der Krankenkasse. Bekommt der Gehörlose von dort einen sog. Widerspruchsbescheid, folgt der nächste Schritt: Die Klage gegen die Krankenkasse beim Sozialgericht. Viele Gehörlose sind anfangs sehr verunsichert, ob sie wirklich Klage einreichen sol en. Aber ich unterstütze sie dabei und begleite sie bis zur Gerichtsverhandlung. Akten / AOK-Versicherungskarten / AOK-Fahne: „Wir sind immer für Sie da“ Rona: Die Lichtsignalanlagen wurden jahrelang von der AOK bewil igt. Sie stehen auch im Hilfsmittelkatalog, in der Produktgruppe 16. In den letzten Jahren haben es aber immer mehr Gehörlose erlebt, dass ihr Antrag abgelehnt wurde. Woher kommt dieser Sinneswandel? Thomas Sterba (Referent AOK Bayern): Die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts hat in der Vergangenheit die leistungsrechtliche Bewertung der Hilfsmittel neu definiert. Und in dem Zusammenhang sind natürlich auch die Lichtsignalanlagen betroffen. Rona bem AOK Vertreter: Welche Begründung nennt das Bundessozialgericht? Thomas Sterba: Das Bundessozialgericht hat gesagt, dass Hilfsmittel dazu dienen müssen den Behinderten in al en Lebenslagen zu unterstützen und nicht nur in bestimmten Lebensbereichen, wie z.B. nur zu Hause die passive Erreichbarkeit, die durch Lichtsignalanlagen sichergestel t wird, ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern dafür können andere Sozial eistungsträger, wie die Träger der Sozialhilfe zuständig sein. LICHTBLITZ Babysender: Baby schreit, Aufleuchten des Lämpchens mit gelber Farbe
Anu-Susanna Dakic: Wenn man sich nun vorstel t, ich würde ein drittes Kind bekommen. Woher sol ich wissen, ob mein Baby schreit? Ich kann ja schlecht die ganze Nacht neben seinem Bettchen wachen, bis mir die Augen zu fal en. Ich habe es erlebt, dass der Postbote bei mir läutete, um ein Paket abzugeben. Ich war zwar zu Hause, registrierte aber das Klingeln nicht. Also durfte ich nach Auffinden der Paketnachricht im Briefkasten zum Postamt laufen. Ein Weg, den ich mir normalerweise einfach hätte sparen können. Mein Sohn kommt bald in die Schule: Was, wenn ihm in der Schule etwas passiert, er plötzlich krank wird, oder einfach früher Schulschluss ist? Er steht dann zu Hause vor der verschlossenen
Türe und ich höre sein Läuten nicht! Oder wenn mein Mann einen Unfal hat und die Polizei bei mir läutet? Oder es bricht ein Feuer im Haus aus und die Nachbarn versuchen, mich zu alarmieren? Sol ich dann in den Flammen umkommen? AOK FAHNE „Wir sind immer für Sie da“ Rona: Ich dachte, Aufgabe der Krankenkasse ist es, die Behinderung auszugleichen? Thomas Sterba: Es ist so, dass wir das Grundbedürfnis des Behinderungsausgleichs bei Gehör- losen mit Kindern weiter fassen, als bei Gehörlosen ohne Kinder. Wir haben in der Vergangenheit und werden auch zukünftig weiterhin Lichtsignalanlagen bezahlen, wenn dafür die Voraussetz- ungen gegeben sind. Bei Gehörlosen mit Kindern ist das eher möglich, als bei Gehörlosen ohne Kinder. Zu Ihrem Einwand der Sicherung, wenn unvorhergesehene Ereignisse in einem Haus auftreten, habe ich vorher schon gesagt, auch andere Sozial eistungsträger können hier im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte diese Lichtsignalanlagen bezahlen. Rona: Das bedeutet also, die Krankenkasse schaut sich die Situation an. Und wenn der Gehörlose Kinder hat, wird die Lichtklingelanlage bewil igt, hat er keine Kinder, wird der Antrag abgelehnt. Wie kann das sein? Ob ein Gehörloser Kinder hat oder nicht – die Behinderung bleibt doch die gleiche? Thomas Sterba: Die Kindererziehung fäl t unter die elementaren Grundbedürfnisse der Versicherten und deswegen ist hier eine andere Beurteilung vorzunehmen, als bei Gehörlosen ohne Kinder. Es ist auch so, dass sie die bloße Erreichbarkeit, im Sinne von: „es klingelt an der Tür und es blitzt ein Licht“, auch durch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sicherstel en können. Sie bekommen heute in jedem Baumarkt, in jedem Elektrofachhandel Stroboskoplampen, die Sie selbstständig anschließen können und für Gebrauchsgegenstände kann die gesetzliche Krankenversicherung nicht leisten. Geräte von Mobily ProCom Petra Reußenzehn, Vertriebsleiterin MobilyProCom: Die Lichtblitze, die man im Baumarkt kaufen kann, sind nicht an die gängigen technischen Standards angepasst. Zum Beispiel fehlt die Kompatibilität mit DSL und ISDN sowie mit TeleSIP-Anschlüssen (Bildtelefon). Anu-Susanna Dakic: Als ich zum dritten Mal einen Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse bekam, wurde mir empfohlen, Mitglied im VDK zu werden. Der Beitrag macht pro Jahr nur ca. 40.- Euro aus. Der VDK ist ein Sozialverband und hat eine Rechtsabteilung. Ich vereinbarte einen Termin und sie waren bereit, mein Fal zu übernehmen. Fast zwei Jahre lang ging es zwischen dem VDK und der AOK hin und her. Im Juli 2005 habe ich endlich eine Ladung zum Sozialgericht bekommen. Anu vor dem Sozialgericht München Rona: Glaubst du, du wirst heute gewinnen? Anu-Susanna Dakic: Ich denke mir, ich muss gewinnen, die Lichtsignalanlage ist für Gehörlose lebensnotwendig. Ich hoffe, dass der Richter dafür Verständnis haben wird. Anu geht mit Sozialarbeiterin und Dolmetscherin in den Gerichtssaal Staatsregierung Bayern, bei Frau Knochner Rona Meyendorf: Es ist zu beobachten, dass die Bewil igungspraxis der Krankenkassen rigoroser geworden ist. Hat es mit den Änderungen im Sozialgesetzbuch zu tun, dass die Krankenkassen bei der Kostenübernahme für Lichtsignalanlagen und Hörgeräte auf andere Kostenträger verweisen? Anita Knochner, Behindertenbeauftragte Bayer. Staatsregierung:
Was die Lichtsignalanlagen betrifft, so haben sich ja auch in Bayern die Sozialgerichte damit befasst. Wir haben drei Urteile gesprochen bekommen und zwar das Sozialgericht in Nürnberg, in Augsburg und in Regensburg, die sich al e drei mit dieser Frage beschäftigt haben und unter dem Strich ist das Ergebnis dabei herausgekommen, dass es sich nicht um ein Hilfsmittel im eigentlichen Sinne handelt, nämlich ein Hilfsmittel, das dafür gedacht ist um die Behinderung auszugleichen, sondern dass es sich um ein technisches Hilfsmittel handelt, das dazu beitragen sol , die individuel e Wohlanpassung vorzunehmen. Das ist Grund dafür, dass die Sozialgerichte gesagt haben, Krankenkassen sind hier nicht Leistungsträger. Wenn ein Leistungsträger gesucht wird, dann sicher im Sozialhilfebereich, also bei den Landkreisen oder bei den kreisfreien Städten. Dieses Urteil ist gesprochen, diesem Urteil hat sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen. Das hat nun zur Folge, dass es gerade bei den Lichtsignalen, es sich hier um eine Frage der Eingliederungshilfe handelt und damit eben die Kommunen zuständig sind und nicht die Krankenkassen. Sozialgericht außen / Hammer auf Tisch, Beteiligte verlassen Gerichtssaal Rona: Wie ist es gelaufen?
Anu-Susanna Dakic: Super. Ich bekomme eine Lichtsignalanlage, ja. Aber es gab doch vorab eine rege Diskussion darüber. Ich habe 5 Lichtklingeln für meine Wohnung beantragt.Die Krankenkasse wil mir nur 2 davon bezahlen, mit der Begründung, dass Hörende in einer Wohnung auch nicht in jedem Raum das Läuten hören können, beispiels-weise wenn sie Kopfhörer tragen. Ich sol die zwei Lichtsignalanlagen dort einsetzen wo ich mich am meisten aufhalte. Wenn ich in einen Raum ohne Lichtblitz gehe, sol ich umstecken und den Lichtblitz dorthin mitnehmen. Sie sagen, wer eine große Wohnung hat, braucht sonst automatisch mehr Lichtklingeln, was dann teurer wäre. Meiner Meinung nach sol ten al e bei der Versorgung gleich gestel t sein, je nach Bedarf. Doch in meinem Fal war der Hauptgrund für die Bewil igung die Mutter-Kind-Kommunikation. Wenn die Kinder spontan an der Türe stehen und läuten, sol ich ihnen öffnen können. Mit der Babyschrei-Blitzanlage sol en die Eltern ja auch sofort fest stel en können, dass das Baby schreit. Leute im Flur Rona: Jetzt kommt der Vertreter der AOK und ich frage ihn mal, wie es für ihn gelaufen ist? „Entschuldigung, ich hätte eine Frage: Heute war ja die Gerichtsverhandlung für die Frau Dakic, da ging es um die Lichtsignalanlage, und ich wol te sie gerne fragen, wie es gelaufen ist für Sie?“ AOK-Vertreter: „Wir haben eine Pressestel e bei uns im Hause. Die wird sich auch zentral zu diesem Thema auch dann äußern!“ AOK-Logo + AOK-Fahne: „Wir sind immer für Sie da“ Rona Meyendorf: Manchmal bewil igt die Krankenkasse nur zwei Lichtklingeln, obwohl fünf Stück beantragt wurden. Nach welchen Kriterien wird hier entschieden? Thomas Sterba: Für uns ist nicht maßgebend, welche Wohnverhältnisse vorliegen, denn es bleibt jedem Bürger selbst überlassen, ob er eine 2-Zimmer, eine 3-Zimmer oder eine 4-Zimmer Wohnung nimmt. Das kann nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein, dann jeden Raum mit einer Blitzlampe auszustatten. Deswegen ist hier und so haben es auch die Gerichte mittlerweile entschieden das Maß des Notwendigen zu berücksichtigen. Üblicherweise werden dort Blitzlampen instal iert, wo man sich in der Regel aufhält. Sprich: Wohnzimmer, Küche z.B. Rona: Aber das bedeutet doch, dass ein Gehörloser, der sich gerade in anderen Räumlichkeiten aufhält, wieder von der Umwelt abgeschnitten ist und unter starker psychischer Belastung steht, weil er nicht weiß: Schreit das Baby? Oder läutet es an der Türe? Um das zu kompensieren, muss er ständig hin- und herlaufen. Das ist doch keine normale entspannte Al tagssituation. Thomas Sterba: Es ist auch so, dass Hörende nicht immer erreichbar sind. Auch dort haben Sie Situationen, wo der Hörende nicht in der Wohnung ist, sondern im Kel er oder er ist in irgendwelchen Zimmern, wo die Türen geschlossen sind, die Musik etwas lauter ist und auch er hört die Türklingel nicht. Also kann ich nicht den Gehörlosen besser stel en, als den Nichtbehinderten in dem Fal . Rona: Das mag ja richtig sein, dass Hörende in bestimmten Situationen auch nicht immer die Türglocke mitbekommen. Aber dies sind doch Ausnahmesituationen, auf die man sich von Fal zu Fal einstel t, wenn man mal im Speicher oder im Kel er ist oder Musik hört. Dahinter steht das Bewusstsein, dass man sich für eine begrenzte Zeit ausklinkt! Den Gehörlosen begleitet die Unsicherheit zeitlich unbegrenzt immer innerhalb der normalen Wohnräume, wo er sich wie al e anderen auch bewegt. „Ständig“ heißt, auch in Gefahrensituationen, bei Feuer z. B. ! Ich muss da noch mal darauf hinweisen: In Notrufsituationen bekommt eine hörende Person im Speicher dennoch mit, dass etwas passiert ist, weil jemand Sturm läutet oder die al gemeine Geräuschkulisse es verrät! Der Gehörlose hingegen ist komplett von der Umwelt abgeschnitten! Thomas Sterba: Es ist so, dass ja auch für die Gehörlosen Signalanlagen zur Verfügung stehen, die nicht über Blitzlicht funktionieren, sondern über Vibration, und die transportabel sind. Filmszene Anu mit Kindern:
Es klingelt / blitzt, Anu öffnet, Kinder kommen rein
Rona: Bist du mit dem Gerichtsurteil im Fal von Anu Dakic zufrieden? Gudrun Sieke, Diplomsozialpädagogin: Ich war beim Sozialgericht dabei und bin mit dem Urteil nicht zufrieden! Es handelt sich hier um ein Einzelfal urteil und es wurde abhängig gemacht von der Mutter- Kind-Kommunikation. Die Mutter sol die Tür aufmachen können, wenn die Kinder klingeln, weil sie herein wol en. Aber ich denke an die anderen Gehörlosen, die al eine und ohne Kinder wohnen. Für sie ist dieses Urteil belanglos, daher bin auch ich nicht zufrieden. Die Licht-signalanlage ist für jeden einzelnen Gehörlosen lebensnotwendig. Die Krankenkasse muss begreifen, dass für die Notfal situation Vorsorge getroffen sein muss. Es muss möglich sein, gehörlose Menschen sicher zu alarmieren! Die Gehörlosen müssen hier Mut beweisen, weiter zu kämpfen. Viele Gehörlose finden den Weg zum Sozialgericht zu lang und anstrengend und geben lieber auf. Aber ich denke, jeder sol te die Klage bis zum Bundessozialgericht vorantreiben.
Fahne AOK Rona Meyendorf: Ich verstehe immer noch nicht, warum die Krankenkassen jahrelang die Lichtsignalanlagen bewil igt haben und jetzt plötzlich auf Grund von Änderungen in der Recht- sprechung nichts mehr damit zu tun haben wol en. Streben die Krankenkassen nicht auch mehr Kundenfreundlichkeit an? Oder ist viel eicht der Wettbewerb, in dem die Krankenkassen untereinander stehen, so stark, dass sie versuchen, Behinderte, die einen zu großen Kostenfaktor darstel en, in diesem Fal Gehörlose, die eine Palette von Leistungen in Anspruch nehmen wol en, „raus zu schmeißen“, damit für gesunde Menschen die Beiträge gesenkt werden können? Thomas Sterba: Den Vorwurf muss ich klar zurückweisen. Wir behandeln Gehörlose nicht schlechter, als andere Behinderte oder Nichtbehinderte. Jeder hat den Leistungsanspruch, der ihm von Gesetzes wegen oder über die Rechtssprechung zur Verfügung steht. Und wir haben auch bereits in dem Jahr wieder 26 Lichtsignalanlagen bezahlt. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass wir diese Leistung überhaupt nicht mehr gewähren. Tafel vor Bayer. Staatsregierung Rona Meyendorf: Haben Sie Einfluss darauf, welche Hilfsmittel Gehörlose bekommen können? Z. B. darauf, dass Lichtsignalanlagen als Ausgleich für die Behinderung gesehen werden? Anita Knochner, Behindertenbeauftragte Bayer. Staatsregierung:
Also jetzt, nachdem die Rechtssprechung schon erfolgt ist, mit Sicherheit nicht mehr viel. Es sei denn der Hilfsmittelkatalog kommt wieder auf den Prüfstand. Behindertenbeauftragte haben natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Es gibt das Treffen der Landesbehindertenbeauftragten, bei dem solche Themen besprochen werden. Ich kann natürlich auch an die Bundesregierung, das wird ja auf Bundesebene vereinbart, ein entsprechendes Schreiben schicken und entsprechend auch agieren. Die Frage ist nur, wie ernst werde ich genommen, wenn hier schon Gerichte sich mit dem Thema befasst haben und einfach Urteile dazu gesprochen worden sind. Rona Meyendorf: Auch wenn Gesetze immer wieder geändert werden – eines bleibt für uns klar: Behinderte haben vol en Anspruch auf den Ausgleich ihrer Behinderung! Wenn verschiedene Kostenträger es ihnen schwer machen, bedeutet das eindeutig Diskriminierung! Also: Zusammen halten und weiter kämpfen, nicht aufgeben – auch wenn der Weg manchmal hart ist. Tschüß! Stellungnahmen der Verbände zu diesem Thema unter: www.gehoerlosenbund.de www.schwerhoerigen-netz.de
Holger Ruppert, Rosi Hasenhütl, Rita Wangemann
Christina Warnck, Lorenz Hansen, Beate Uhlig
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Mt. Calvary-Grace Lutheran School 1614 Park Avenue La Crosse, WI 54601-5796 A member of the Wisconsin Evangelical Lutheran Synod “Be strong in the Lord and in his mighty power.” Ephesians 6:10 Permission to Treat To be presented to the Emergency Department Full Legal Name (first, middle, last) _________________________________________________ Date of Birth ______________________
Managing Arthritis and Joint Inflammation, Naturally A Research Review by Dr. James Meschino, D.C., M.S., N.D. Clinical studies demonstrate that many forms of arthritis and joint inflammatory conditions can be managed effectively through specific dietary and supplementation practices, in conjunction with other natural treatments including chiropractic, massage, exercise, etc